Approbationsnovelle
Länder wollen bei Reform des Medizinstudiums frühzeitig mit am Tisch sitzen
Noch liegt nur ein Referentenentwurf für eine neue Approbationsordnung vor. Doch im Bundesrat wächst die Sorge, dass die Länder mit den finanziellen Folgen der Studienreform allein gelassen werden. Fünf von ihnen beziehen Stellung.
Veröffentlicht:Berlin. Die Länder lassen bei der Reform der ärztlichen Approbationsordnung die Muskeln spielen. In einem Entschließungsantrag von fünf Bundesländern, über den am Freitag im Bundesrat abgestimmt werden soll, fordern sie, frühzeitig und umfassend in die Erarbeitung der Novelle eingebunden zu werden.
Nicht zuletzt die „herausragenden Leistungen unserer Ärztinnen und Ärzte während der Corona-Pandemie zeigen, dass uns die bestmögliche Ausbildung (der Medizinstudierenden, d. Red.) aller Mühen wert sein sollte“, heißt es im Antrag der Länder Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Das Bundesgesundheitsministerium hat im November vergangenen Jahres einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem zentrale Ziele des „Masterplan Medizinstudium 2020“ umgesetzt werden soll.
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Die darin vorgesehene Verschränkung von vorklinischen und klinischen Ausbildungsinhalten hätten „kapazitätsrechtliche“ Folgen: Zwar mache die Ausbildung von Medizinstudierenden am Patienten schon ab dem ersten Semester das Studium praxisnäher. Doch sei die Zahl der Patienten, die für die Lehre zur Verfügung stehen, der „limitierende Faktor“. An vielen Hochschulen hätte dies unter den derzeitigen Bedingungen zur Folge, „dass die Zahl der zum Studium zugelassenen Studienanfänger sinken würde“, heißt es. Nötig seien daher „passgenaue“ finanzielle Kompensationen.
Diese 5 Bundesländer wollen am Freitag im Bundesrat über einen Entschließungsantrag abstimmen lassen, der sie frühzeitig in die Reform der ärztlichen Approbationsordnung einbindet.
- Berlin,
- Hessen,
- Nordrhein-Westfalen,
- Baden-Württemberg und
- Schleswig-Holstein.
Um die Folgen eines höheren Ausbildungsaufwands für die Hochschulen rechtzeitig einplanen zu können, müsse der Bund parallel zum Gesetzgebungsverfahren den zusätzlichen Personal- und Betreuungsaufwand kalkulieren. Bei dieser Berechnung müsse auch die angemessene Finanzierung der Lehrpraxen abgebildet werden. Nur so lasse sich sicherstellen, „dass jederzeit ausreichend Plätze für Praktika, Patienten sowie Prüfende zur Verfügung stehen“.
Bereits der Masterplan sei im Jahr 2017 von den Ländern unter Finanzierungsvorbehalt gestellt worden. Vor diesem Hintergrund seien „zielorientierte Gespräche“ von Bund und Ländern über eine „faire Kostenteilung“ angezeigt.
Bund soll nicht übergriffig werden
Die fünf Länder warnen den Bund ausdrücklich davor, übergriffig zu werden: Hochschulautonomie und Freiheit der Lehre dürften durch die Hoheit des Bundes bei der Organisation der medizinischen Prüfung als Staatsexamen nur „in verhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden“, heißt es warnend. Diese Vorgaben aber dürften nicht zu weitreichenden Festlegungen für das medizinische Curriculum führen. Hier hätten die Länder zuletzt schlechte Erfahrungen mit dem Bund gemacht. Denn bei der Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung sowie der Teilakademisierung in der Pflege, den Hebammenwissenschaften und der Psychotherapie habe die Bundesregierung die Kostenwirkungen zu Lasten der Länderhaushalte zu gering kalkuliert und „eine angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes bisher verweigert“.
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Die Gesprächsaufforderung an den Bund wird mit klaren Konditionen verbunden: Die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung, so wie sie bisher im Referentenentwurf vorgesehen ist, würde mit der „unbeabsichtigten Gefahr“ einhergehen, „dass mangels hinreichender Finanzmittel Studienanfängerplätze in der Humanmedizin abgebaut werden könnten“. Der Schwarze Peter, so die Quintessenz der Länder, würde dann beim Bund liegen.
Den fünf Ländern ist die Sache dringend: Die Entschließung soll nicht erst in den Fachausschüssen beraten, sondern am Freitag sofort zur Abstimmung gestellt werden.