Mehr Rechte für Hörgeschädigte

KASSEL (fl). Krankenkassen müssen künftig digitale Hörgeräte im vollen Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

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Das Bundessozialgericht hat die Rechte hörbehinderter Menschen gestärkt.

Das Bundessozialgericht hat die Rechte hörbehinderter Menschen gestärkt.

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Schwer hörbehinderte Menschen können damit eine bessere Hörgeräteversorgung von den Krankenkassen beanspruchen. Wie der 3. Senat des BSG am Donnerstag urteilte, dürfen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht darauf zurückziehen, unzureichende Festbeträge für digitale Hörgeräte zu zahlen. Damit haben rund 125 000 schwer hörbehinderte Menschen Anspruch auf hochwertige Hörgeräte.

Das oberste Sozialgericht sprach einem fast ertaubten, hörbehinderten Kläger die volle Kostenerstattung für ein hochwertiges, digitales Hörgerät zu. Seine Krankenkasse, die Securvita BKK, wollte nur den festgelegten Festbetrag in Höhe von 987 Euro zahlen. Die weiteren 3 073 Euro könnten wegen der hohen Kosten nicht übernommen werden. Gesetzliche Krankenkassen seien schließlich auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet.

Der 3. Senat entschied jedoch, dass der Kläger Anspruch auf einen "unmittelbaren Behinderungsausgleich" habe. Die Krankenkassen könnten zwar Festbeträge zahlen, dem schwer hörbehinderten Mensch müsse jedoch ein Hörgerät ermöglicht werden, welches die "bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder" ermöglicht. Allerdings müssten die Hörgeräte gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchtsvorteile im Alltagsleben bieten.

Az.: B 3 KR 20/08 R

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