Impfpflicht im Gesundheitswesen
Sachsen lehnt Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab
Sozialministerin Petra Köpping hält eine Fortsetzung der Regelung angesichts des hohen Verwaltungsaufwands nicht gerechtfertigt. Im Freistaat ist ein Drittel der Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege nicht gegen Corona geimpft.
Veröffentlicht:Dresden. Sachsens Sozialministerin Petra Köpping lehnt im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) eine Verlängerung der Impfpflicht im Gesundheitswesen bis ins neue Jahr ab. „Gerade mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enormen Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen und Gesundheitsämter ist eine Fortführung nicht zu rechtfertigen“, sagte Köpping am Donnerstag.
Köpping verwies zur Begründung darauf, dass jede Pflegekraft benötigt werde, um die Menschen bestmöglich zu versorgen. „Das hat für mich oberste Priorität.“ Das Ministerium hatte die Verantwortung für die Impfpflicht im Gesundheitswesen auf die 13 Gesundheitsämter im Freistaat verlagert. Diese Gesundheitsämter haben fast keine Sanktionen verhängt, wenn Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Pflegebereich ungeimpft sind.
Vor Beginn der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte Köpping hatte mehrmals davon gesprochen, dass etwa ein Drittel der rund 300 000 Mitarbeiter in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ungeimpft sei. Dies entspräche einer Anzahl von etwa 100000 Beschäftigten. Die im Mai vom Ministerium mitgeteilte Zahl von 23625 ungeimpften Mitarbeitern liegt bei weniger als einem Viertel davon. (sve)