Verwaltungsgericht Hannover

Schäden nach Corona-Impfaktion an der Schule sind kein Arbeitsunfall

Nach einer Corona-Impfung an einer Schule erlitt eine Lehrerin körperliche Schäden. Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, so das Gericht. Denn die Aktion war nicht von der Schule organisiert.

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Hannover. Ein Impfschaden nach einer Corona-Impfung in einer Schule ist einem Gerichtsurteil zufolge für eine Lehrerin nicht als Dienstunfall zu werten. Das Verwaltungsgericht in Hannover wies am Donnerstag die Klage einer 62 Jahre alten Förderschullehrerin ab, die auf die Anerkennung eines Dienstunfalls geklagt hatte.

Die Lehrerin war Ende März 2021 von einem mobilen Impfteam in ihrer Schule mit dem Impfstoff des Herstellers Astrazeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie "schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern", teilte das Gericht mit.

Nach Ansicht der Klägerin sollte der Impfschaden als Dienstunfall anerkannt werden, da die Impfaktion in der Schule eine von ihrem Dienstherren, dem Land Niedersachsen, angebotene und zu verantwortende "dienstliche Veranstaltung" gewesen sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Die Kammer erklärte, das Land als Dienstherr habe mit der Schule zwar die Räume für das Impfteam zur Verfügung gestellt, die Impfaktion aber nicht selbst organisiert. Zuständig war die Region und die Stadt Hannover als Trägerinnen des Impfzentrums.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung eingelegt werden. (dpa)

Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 2 A 460/22

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