Lücke zu den Kliniken schließen
Tarifeinigung: MFA-Gehälter steigen bis 2023 um zwölf Prozent
Einigung in der zweiten Verhandlungsrunde: MFA in Praxen sollen in drei Schritten bis 2023 ein Gehaltsplus von zwölf Prozent bekommen. Darauf haben sich die Tarifpartner am Dienstagnachmittag geeinigt.
Veröffentlicht:Berlin. Die erhebliche Lücke zwischen den Gehältern der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Arztpraxen und an Krankenhäusern von bis zu 500 Euro wird mittelfristig reduziert. In zweiter Verhandlungsrunde haben sich am Dienstagnachmittag die Tarifparteien auf eine in drei Schritten zu vollziehende Gehaltserhöhung um insgesamt zwölf Prozent bis zum 31. Dezember 2023 geeinigt.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) werteten den Abschluss als „wegweisend“. Er sei Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit von MFA in der ambulanten Medizin, so die Vorsitzende des MFA-Verbandes, Hannelore König, zur „Ärzte Zeitung“.
Mit einer „stillen Demonstration“ waren Vertreter der medizinischen Fachberufe am Dienstagmorgen vor dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Berlin in die zweite Verhandlungsrunde für den neuen Tarifvertrag gestartet.
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wird Standard
Neu ist ein Tarifvertrag über eine für alle Praxen einheitliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, der nur im nächsten Jahr gilt und mit dem auf mögliche erneute Lockdowns als Folge der COVID-19-Pandemie reagiert wird. Bislang war die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes den Praxisinhabern überlassen.
Vereinbart wurde eine einwöchige Erklärungsfrist, binnen derer die Tarifkommissionen der Vereinbarung widersprechen können. Nach Ablauf sollen die Details zum Ausmaß der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und den drei geplanten Tarifsteigerungen bekannt gegeben werden.
„Das Verhandlungsergebnis kommt unseren Zielvorstellungen schon sehr nahe. Der Abstand der Gehälter zwischen öffentlichem Dienst und den Praxen wird verringert“, bewertet König den Tarifabschluss. Damit sei man aber noch nicht am Ziel. Dies hätte eine 20-prozentige Gehaltssteigerung erfordert, die aber angesichts der absehbaren Honorarentwicklung nicht realistisch sei.
Der Tarifvertrag gilt für Praxen, die Mitglied in der AAA sind oder die einen Mustervertrag der Ärztekammern für die Anstellung von MFA nutzen. Er kann aber auch freiwillig von Praxen angewendet werden. (HL)