Bluttest auf Brustkrebs
Uniklinik muss HeiScreen-Abschlussbericht vertagen
Mit dem Hinweis auf die Unschuldsvermutung untersagt das Verwaltungsgericht dem Heidelberger Uniklinikum, Aussagen über die Rolle des Forschungsleiters in der Causa Bluttest zu machen.
Veröffentlicht:Heidelberg. Die „Causa Bluttest“ am Heidelberger Uniklinikum harrt weiterhin der Aufklärung. Nachdem Mitte Juli der Aufsichtsrat des Klinikums eine Zwischenbilanz der externen Untersuchungskommission unter Leitung der ehemaligen Verfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt präsentierte, sollte deren Abschlussbericht nun am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Doch daraus wurde nichts. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab einem Eilantrag des ärztlichen Direktors der Universitäts-Frauenklinik, Professor Christof Sohn, statt, woraufhin die Pressekonferenz abgesagt wurde.
Ohne die Möglichkeit, sich zu der Rolle Sohns in der Angelegenheit äußern zu dürfen, sei „eine aussagekräftige Vorstellung der zentralen Ergebnisse des Berichts der Kommission nicht möglich“, begründet das Klinikum seine Absage. Damit rückt Sohn zusehends in den Mittelpunkt der Affäre um den im Februar dieses Jahres reißerisch angekündigten Bluttest zur Brustkrebs-Früherkennung.
Disziplinarverfahren ist eingeleitet
Die Universität hat gegen Sohn inzwischen ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Da dessen Ausgang aber noch offen sei, dürften „ungesicherte Vorwürfe gravierender Art“ nicht von der Klinik „in die Öffentlichkeit getragen werden“, begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung.
Das Gericht zielt damit auch auf eine Klinik-Mitteilung vom Juli, die Sohn zwar nicht namentlich nennt, ihm jedoch in seiner ärztlichen Funktion sowie als Forschungsleiter „die primäre wissenschaftliche Verantwortung für die Erforschung, Entwicklung, Veröffentlichung und Vermarktung des Bluttests“ zuweist.
Diese und ähnliche Behauptungen hätten „den disziplinarrechtlichen Ermittlungen vorgegriffen und die auch in diesem Verfahren geltende Unschuldsvermutung untergraben“, so das Verwaltungsgericht. Die Uniklinik will jetzt Rechtsmittel gegen den Erlass prüfen.
Senatskommission dürfte ihren Bericht veröffentlichen
Nicht betroffen von der Einstweiligen Anordnung ist hingegen der Abschlussbericht der universitären „Senatskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. Sohns Anwalt, heißt es, habe „nicht glaubhaft gemacht, dass durch den Bericht der Senatskommission in unzulässiger Weise Äußerungen zu Gegenständen des Disziplinarverfahrens getroffen würden“.
Auch dieser Bericht hätte eigentlich am Dienstag von dem Leiter des Gremiums, Professor Stephen Hashmi, der Presse vorgestellt werden sollen. Was dann aber in einem Aufwasch gestrichen wurde.
Fachlich-wissenschaftliche Fehler und Mängel?
Im Juli hatte die Universität in einer Zwischenauswertung dieser eigenen Untersuchung verlauten lassen, „dass fachlich wissenschaftliche Fehler und Mängel bereits seit Beginn der Forschungen zum Bluttest und danach fortlaufend festzustellen sind“. Und: Trotz Warnhinweisen von Statistik-Experten zur fehlenden Aussagekraft des Tests – „noch bis kurz vor Veröffentlichung der vermeintlichen Forschungsergebnisse im Februar 2019“ – sei „die notwendige wissenschaftliche Neujustierung des Projektes“ ausgeblieben.
Wie die „Rhein-Neckar-Zeitung“ meldet, soll der Hashmi-Bericht, der ihr vorliege, Professor Sohn deutlich schärfer angehen, als der Report der Hohmann-Denhardt-Kommission. Dem Direktor der Frauenklinik werde „an neun Stellen wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen, „teilweise in gravierendem Ausmaß“.