Kommentar
Urteil sorgt für Bauchschmerzen
Gesundheit ist ein hohes Gut - und damit letztlich auch das Gesundheitswesen. Das sieht wohl nicht nur das Bundessozialgericht (BSG) so. Immer wieder hat es dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum zugebilligt, mit gezielten Eingriffen das System am Laufen zu halten.
Im Einzelfall mag man da Bauchschmerzen haben. So auch in diesem Fall, in dem es die Kliniken traf. Ihr "Sanierungsbeitrag" - ein gesetzlicher Rechnungsabschlag von 0,5 Prozent in den Jahren 2007 und 2008 - ist nach Überzeugung des BSG nicht verfassungswidrig. Bauchschmerzen verursacht hier vor allem, dass der Sanierungsbeitrag nach offenkundigem Willen der Politik den Kassen helfen sollte, Schulden abzubauen, die sie zuvor rechtswidrig angehäuft hatten.
Doch der Druck des Faktischen ist groß. Davon können sich auch die Gerichte nicht völlig lösen. Schließlich sind es nicht zuletzt Kliniken, Ärzte und andere Leistungserbringer, die von einem stabilen System profitieren. Auch darauf hat das BSG verwiesen.
Trotz Bauchschmerzen also: Das Urteil trägt. Das wird auch das Bundesverfassungsgericht so sehen. Im Licht der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung stehen die Chancen der Kliniken dort schlecht.
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