Bundessozialgericht
Verhandlung über Vergütungsneuordnung
KASSEL. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am 13. August über die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung zum Jahresbeginn 2013. Im Fall Sachsen-Anhalts geht es um die Frage, ob diese einen kompletten Neustart möglich gemacht hat, losgelöst von den früheren Vergütungen.
Das Verfahren ist von bundesweiter Bedeutung für Kassenärztliche Vereinigungen, die - wie etwa Westfalen-Lippe - über eine unterdurchschnittliche Vergütung oder wegen höherer Morbidität über einen überdurchschnittlichen Bedarf klagen - oder wie in Sachsen-Anhalt über beides.
Andere Kassenärztliche Vereinigungen, etwa Bayern, halten von einer derartigen Vergleichbarkeit - der sogenannten Konvergenz - der vertragsärztlichen Vergütung nichts. (mwo)