Nebentätigkeit Notdienst
Vorschlag in der Schublade
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, um Honorarärzte im Rettungsdienst von Sozialabgaben zu befreien. Unterdessen spitzt sich die Versorgungslage in Mecklenburg-Vorpommern zu.
Veröffentlicht:BERLIN. In Mecklenburg-Vorpommern, wo kürzlich das Landessozialgericht die honorarärztliche Nebentätigkeit im Rettungsdienst als sozialversicherungspflichtig eingestuft hat, droht jetzt das Notarzt-System in einigen Regionen an die Wand zu fahren. Wie der "Nordkurier Malchin" berichtet, würden Kliniken ihren Mitarbeitern die Nebentätigkeit im Notdienst jetzt untersagen, um sie vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit zu schützen. Daher hätten zum Jahreswechsel, wie es heißt, bereits "dutzende" Ärzte den nebenberuflichen Notdiensteinsatz gekündigt.
Die Zeitung zitiert in ihrer Montagsausgabe einen Rettungsdienstleiter aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit den Worten "Ich weiß nicht mehr, wie ich den Dienstplan organisieren soll".
Dass eine gesetzgeberische Klarstellung drängt, ist in Berlin schon angekommen. Erst kürzlich hatte das Bundesgesundheitsministerium eine "zeitnahe Lösung" versprochen. Die scheint inzwischen auf den Weg gebracht, wie die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Ingrid Fischbach (CDU) anlässlich der Plenumssitzung des Bundesrates am Freitag in Berlin berichtete. "Wir haben bereits einen Regelungsvorschlag erarbeitet, mit dem die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst in den bestehenden Strukturen weiterhin erfolgen kann", versicherte Fischbach. Der Vorschlag sehe vor, dass Notärzte, die neben ihrer Hauptbeschäftigung als Klinik- oder Praxisarzt im Rettungsdienst tätig sind "von der Sozialversicherungspflicht befreit werden".
Einen konkreten parlamentarischen Fahrplan für dieses Gesetzgebungsvorhaben gibt es laut Auskunft aus dem Bundesgesundheitsministerium gegenwärtig noch nicht. Jedenfalls ist das Interesse an einer schnellen Regelung in der Länderkammer groß. Neben Mecklenburg-Vorpommern hat sich auch Rheinland-Pfalz der Problematik angenommen. Beide Bundesländer brachten am Freitag einen Entschließungsantrag "zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum" ins Bundesratsplenum ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nach dem Vorbild Österreichs die Sozialversicherungspflicht von nebenberuflichen Honorarärzten im Notdienst ausdrücklich auszusetzen. Der Antrag wurde angenommen und an die Ausschüsse für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie den Innenausschuss überwiesen. Dort werde man sich noch diese Woche erstmals damit befassen, teilte eine Bundesratssprecherin auf Anfrage mit.
Auslöser der Misere im ländlichen Notdienst-Management war die Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundessozialgericht Ende August dieses Jahres. Damit wurde ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern rechtskräftig. Das hatte den Fall eines nebenberuflich im Notdienst tätigen Oberarztes einer Uniklinik zugunsten der Rentenversicherung beschieden und die pauschal vergüteten Einsätze als unselbstständige Tätigkeit eingestuft. Zwar hatte das BSG das Revisionsbegehren ohne jegliche Begründung in der Sache, aus rein formalen Gründen zurückgewiesen. Gleichwohl herrscht seitdem große Unsicherheit, wie ein Honorararzt auf freiberuflicher Basis in den Notdienst eingebunden werden kann. (cw)