"Ärzteausbildung light"

Wie viel Wissenschaft braucht das Medizinstudium?

Die Medizin-Unis werfen den "Medical Schools" eine "Ärzteausbildung light" vor. Konkrete Belege dafür liefert aber selbst ein von ihnen mitbeauftragtes Rechtsgutachten nicht. Dabei stört die Unis vor allem eines: Die Praxisnähe der "Medical Schools".

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Die Uni Oldenburg ist eine der beiden Lehrstätten der European Medical School.

Die Uni Oldenburg ist eine der beiden Lehrstätten der European Medical School.

© Carl von Ossietzky Uni Oldenburg

"Mit Sorge sieht der Medizinische Fakultätentag die Gründung neuer Kleinstfakultäten", heißt es auf der Internetseite des Fakultätentages. Konkret geht es um die "Medical Schools", die in Kooperation mit ausländischen Universitäten entstehen.

Gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz haben die Uni-Mediziner ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. "Ärzteausbildung ‚light‘ - Medizinstudium ohne universitäre Standards" überschreibt der Deutsche Hochschulmedizin e.V. eine Mitteilung zu dem Gutachten.

In dem Gutachten selbst bleibt dies aber mehr eine Sorge. Oder eine unterschwellige, aber nicht konkret aufgestellte und erst recht nicht belegte Behauptung.

Autoren sind Max-Emanuel Geis, Professor für öffentliches Recht und Leiter der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht an der Universität Nürnberg-Erlangen, sowie Kay Hailbronner, emeritierter Professor für öffentliches Recht der Universität Konstanz.

"Franchising-Konstruktionen"

Auf 46 Seiten beschreiben sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Medizinerausbildung in Deutschland. Deutsche ebenso wie EU-Vorgaben forderten ein Studium "an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens sechs Jahren, von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder geeigneten Einrichtungen der ärztlichen Krankenversorgung entfallen müssen", zitieren die Autoren mehrfach aus der Bundesärzteordnung.

Dies erfordere ausreichend Raum für eine "forschungsbasierte Lehre", ein "Aufsichtsverhältnis" der Uni über das Lehrkrankenhaus und schließlich eine "staatliche Letztverantwortung" für das gesamte Studium.

Die Medical Schools beschreiben die Autoren als "Franchising-Konstruktionen": Deutsche Krankenhäuser sorgen für den Praxisteil und einen Teil der Lehre, eine ausländische Hochschule gibt ihr universitäres Siegel.

Dabei schimmert durchgehend der nie konkret geäußerte Verdacht durch die Zeilen, dass es sich nicht wirklich um eine "universitäre Ausbildung" handelt, weil die praktische Ausbildung mit ein bisschen "bedside-teaching" allein den Erfordernissen des beteiligten Krankenhauses folge.

Zudem verlange der Wissenschaftsrat eine Ausbildung "im Kern durch hauptamtliche fachbezogene Professuren". Privatdozenten und Honorarprofessoren könnten die notwendige "Forschungsbasierung" und die "Verknüpfung von theoretischer und praktischer Arztausbildung" nicht gewährleisten.

Deutschland muss die Abschlüsse von Unis anderer EU-Staaten anerkennen

Versuche, diese rechtlichen Vorgaben zu unterlaufen, sind laut Gutachten rechtlich doppelt kritisch, wenn sich Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft daran beteiligen.

Eine solche Kooperation besteht etwa bei der Kassel School of Medicine. Partner sind hier die britische Universität Southampton und die Gesundheit Nordhessen Holding AG, Träger des kommunalen Klinikums Kassel.

Probleme könnten hier bezüglich des Praxisanteils bestehen. Denn allein das als letztes Studienjahr geltende Anerkennungsjahr schöpft die laut Gutachten verbindliche Obergrenze von zwölf Monaten bereits voll aus.

Sollte es tatsächlich rechtliche Mängel geben, haben deutsche Behörden auch nach Einschätzung von Geis und Hailbronner allerdings kaum Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Denn EU-Recht schreibt vor, dass Deutschland die Abschlüsse von Universitäten anderer EU-Staaten anerkennen muss.

Letztlich, so räumen die Autoren ein, kann Deutschland auch in solchen Fällen nicht mehr tun, als bei der EU-Kommission in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Sitz-Staat der ausländischen Universität einzuleiten.

Die Ermittlungen der EU-Kommission und das anschließende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg würden freilich Jahre dauern.

Rechtliche Regeln sind einzuhalten

Keine Frage: Die Medical Schools in Oldenburg, Hamburg und Kassel sowie die geplante Medical School Nürnberg müssen sich an die rechtlichen Regeln halten. Es wäre unverantwortlich gerade auch gegenüber den Studenten, Diplome zu verleihen, die diesen Vorgaben nicht genügen. Allein entsprechende Unterstellungen helfen allerdings nicht weiter.

Mindestens ebenso interessant sind zudem Fragen, die letztlich hinter den "Sorgen" der Universitäten stecken: Sind die in dem Gutachten aufgezeigten Standards tatsächlich sinnvoll und zeitgemäß? Oder anders gefragt: Wie viel medizinische Wissenschaft braucht die Ärzteausbildung?

Erst kürzlich hat das Beratergremium der Bundesregierung, die Experten-Kommission Forschung und Innovation (EFI) empfohlen, die Ausbildung in "einen mehr wissenschaftsbezogenen und einen eher auf den Arztberuf ausgerichteten Pfad" zu differenzieren.

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