Masern
Impfpflicht wirft für Ärzte viele Fragen auf
Vor allem Ärzte müssten das geplante Gesetz zur Masernimpfpflicht umsetzen. Diskussionen in Internetforen zeigen viele offene Fragen.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Bei Ärzten wirft der Gesetzesentwurf zur Masern-Impfpflicht viele praktische Fragen auf. Das zeigen Beträge in Internetforen. Die Kollegen dringen auf Klärung:
- Die Masernimpfpflicht für Kinder und Betreuer in öffentlichen Kitas ließe sich wahrscheinlich am einfachsten umsetzen: Ungeimpfte werden ausgeschlossen. Unklar ist jedoch, ob sich die Pflicht auch auf private Einrichtungen wie Waldorf- oder Montessori-Kindergärten erstreckt, ebenso auf selbst organisierter Kinderbetreuung und Krabbelgruppen. Solche Ausweichmöglichkeiten für impfunwillige Eltern wären eine Bresche für Masernviren.
- Bei der Masernimpfpflicht für Schüler, Erzieher und Lehrer in Schulen sind die Umstände zur Zahlung des Bußgelds unklar. Bis zu 2500 Euro sollen Eltern bei Missachtung der Impfpflicht ihrer Kinder zahlen. Wer aber würde bei Sozialhilfeempfängern zahlen? Gilt die Pflicht nur in öffentlichen Schulen?
In Deutschland gibt es besonders große Impflücken in Waldorfschulen, was dort immer wieder zu Ausbrüchen geführt hat. An diesen Schulen müssten besonders große Impflücken geschlossen werden.
Die Lage in den USA?
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In den USA erstreckt sich die Regel „no vaccination, no school“ vor allem auf öffentliche Schulen; in den letzten Jahren haben sich dort immer mehr Kinder etwa aus religiösen Gruppen von der Impfpflicht befreien lassen, was zu Ausbrüchen geführt hat.
Betroffene Kommunen verbieten Ungeimpften jetzt auch den Besuch öffentlicher Einrichtungen wie Kirchen, Kinos und Einkaufszentren. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder.
- Für niedergelassene Ärzte und ihr Personal sowie Ärzte und Pflegefachkräfte in Krankenhäusern ist ebenfalls eine Impfpflicht geplant; was aber ist mit Hebammen und Heilpraktikern? In diesen Berufsgruppen finden sich besonders viele Impfskeptiker.
In Praxen und Kliniken ist bereits die Hepatitis-B-Impfung akzeptiert für Personal mit regelmäßigem Kontakt zu Körperflüssigkeiten von Patienten. Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist hier der Impferfolg sogar serologisch abzuklären.
Prinzipiell ließe sich die Masernimpfpflicht also ähnlich durchsetzen wie der Hepatitis-B-Schutz.
Verpflichtung für Arbeitnehmer
Auch ohne Masernimpfpflicht würden medizinische Einrichtungen heute schon rechtliche Auseinandersetzungen riskieren, wenn nachweislich Patienten durch masernkranke Mitarbeiter zu Schaden kommen, sagen Medizinrechtler. Und: Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihrem medizinischen Personal die von der STIKO empfohlenen Impfungen anzubieten – was in Deutschland oft unterbleibt.
Bei Untätigkeit könnte im Schadensfall Organisationsverschulden vorgeworfen werden.
Masern-Todesfall in Niedersachsen
- Ein Erwachsener mit Masern ist in Niedersachsen gestorben, hat der Kreis Hildesheim am 7. Mai mitgeteilt.
- Die Todesumstände werden derzeit noch untersucht.
- In Deutschland ist es der erste gemeldete Maserntodesfall in diesem Jahr. 2016 gab es bei uns zwei Todesfälle durch Masern, 2015 waren es drei. (dpa)