PID als als Kassenleistung?

Heute ist der Gesundheitsausschuss beim TSVG am Zug

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) entwickelt sich fortlaufend weiter. Neu im Regelungswerk ist der Vorschlag, die Behandlungskosten für die Präimplantationsdiagnostik (PID) als Kassenleistung zu implementieren.

Florian StaeckVon Florian Staeck und Anno FrickeAnno Fricke Veröffentlicht:
Kleinteiliges Versorgungsgesetz: Auch die Kostenübernahme für die Präimplantationsdiagnostik soll darin Platz finden.

Kleinteiliges Versorgungsgesetz: Auch die Kostenübernahme für die Präimplantationsdiagnostik soll darin Platz finden.

© Michael Dalder

BERLIN. Krankenkassen sollen die medizinischen Behandlungskosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) übernehmen. Das geht aus Änderungsanträgen für das Terminservicegesetz hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegen. Am Mittwoch hört der Gesundheitsausschuss Experten zum TSVG an.

Im Jahr 2001 hatte der Bundestag die PID in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt, die Kostenfrage aber unbeantwortet gelassen. Anders als zum Beispiel bei der künstlichen Befruchtung mussten betroffene Paare die Kosten für eine PID und das vorgelagerte Genehmigungsverfahren alleine tragen. Die Gesamtkosten können weit über 10.000 Euro liegen.

Alleine die Gebühren für die Begutachtung eines Antrags belaufen sich im Fall der Ethikkommission Nord in Hamburg auf 1500 bis 3000 Euro. Bei der Bayerischen Ethikkommission sind Gebühren in Höhe von 100 bis 5000 Euro möglich. Diese müssen auch weiterhin von den Betroffenen aufgebracht werden.

Mit der Gesetzesänderung solle ein „wertmäßiger Gleichklang“ hergestellt werden zwischen der Zulässigkeit der PID im Einzelfall und dem Leistungsrecht der GKV, heißt es im Antrag. Krankenkassen dürfen die Behandlungskosten nur dann übernehmen, wenn die zuständige Ethikkommission den Antrag positiv beschieden hat. Der Bundesrat, dessen Stellungnahme einen vergleichbaren Vorschlag enthielt, hat die Kosten für die Übernahme der PID-Kosten auf rund 2,6 Millionen Euro pro Jahr taxiert.

Grüne gegen Änderung

Widerstand gegen den Antrag kündigen die Grünen im Bundestag an. Die PID sei gesellschaftlich weiterhin stark umstritten. „Der Gesetzgeber hat bei der Zulassung der PID seinerzeit bewusst keine Kostentragung durch die gesetzlichen Krankenkassen beschlossen“, sagte die grüne Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Die PID „mal eben schnell per Änderungsantrag zur Regelleistung zu machen“, werde dem Thema nicht gerecht, sagte sie.

Unterdessen wendet sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) gegen das Vorhaben im Gesetzentwurf, zeitweise die Niederlassungsbeschränkungen in der Pädiatrie auszusetzen.Vergleichbares ist auch für Rheumatologen und Psychiater vorgesehen.

Dieser Schritt würde „einen Run auf attraktive Standorte auslösen, aber keine einzige dringend benötigte Kinder- und Jugendarztpraxis in unterversorgten ländlichen oder sozial schwierigen städtischen Regionen schaffen“, warnt der BVKJ. Nur dort sollten Zulassungsbeschränkungen aufgehoben werden, fordert der Berufsverband.

BÄK: Missachtung der Arbeitsleistung der Ärzte

Die Bundesärztekammer (BÄK) übt Kritik an einem Kernstück des Versorgungsgesetzes. Die implizierte Verknüpfung von Versorgungsengpässen mit einer vermeintlich zu geringen Arbeitszeit der ambulant tätigen Ärzte führe zu einer Beschädigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses und stelle eine Missachtung der Arbeitsleistung und des Engagements der Ärzte dar, heißt es in der Stellungnahme der BÄK zur Anhörung im Gesundheitsausschuss.

Die Vertreter der Kammer nehmen damit Bezug auf die geplante Ausweitung der Mindestsprechstundenzeiten für Kassenärzte um fünf Stunden auf 25 Stunden in der Woche sowie die Forderung an einzelne Arztgruppen, fünf offene Sprechstunden in der Woche für Patienten ohne Termin anzubieten.Als erfreulich bewertet die BÄK die Vorgabe einer extrabudgetären Vergütung erster ärztlicher Grundleistungen. Weitere Schritte in Richtung Entbudgetierung sollten folgen, so die Autoren des Papiers.

Die Kammer warnt vor dem Vordringen von Kapitalinvestoren in die ambulante Versorgung. Die Regeln für Medizinische Versorgungszentren müssten noch klarer gefasst werden als bislang vorgesehen. Erstaunen löst bei der Ärztevertretung zudem eine Lücke im Gesetzentwurf aus. Es würden keine Vorkehrungen getroffen, den Ärztemangel anzugehen. Beispiele seien die Verbesserung des Zugangs zum Medizinstudium und die Schaffung von Studienplätzen.

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