Terminservicegesetz
Am TSVG wird noch eifrig geschraubt
Die Fraktionen von Union und SPD haben ein weiteres Paket von 30 Änderungsanträgen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgelegt. Im Gesundheitsausschuss geht es um Detailfragen vor der ersten Abstimmung am Donnerstag.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) biegt nun langsam auf die Zielgerade ein. Zuvor gilt es noch, einen Stapel an Änderungsanträgen abzuarbeiten. Dazu treffen sich am Donnerstagabend die zuständigen Berichterstatter im Gesundheitsausschuss – ihnen werden 30 neue Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vorliegen.
Für die politisch heikelsten Punkte präsentieren Union und SPD allerdings nur leere Blätter. Bei der Vergütung für Ärzte und der extrem strittigen Neuordnung der Psychotherapie heißt es lediglich: „Änderungen werden geprüft“. Aber auch an anderen strittigen Passagen wird weiter geschraubt:
Die wichtigsten davon, die debattiert werden, hier zusammengefasst:
5 Wichtige Änderungsthemen
- Sprechstundenzeiten: Menschen auf Arztsuche sollen sich künftig bundesweit einheitlich über die Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuteninformieren können. Dazu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einen Standard für die Veröffentlichung der Öffnungszeiten einführen. Zudem müssen sie künftig über die Barrierefreiheit der Praxen informieren. In der Koalition wird in diesem Zusammenhang darüber gesprochen, dass sich so auch Diskrepanzen zwischen den Versorgungsaufträgen von Praxen und ihrem tatsächlichen Sprechstundenumfang offenbaren. Für eine Kassenzulassung sollen künftig 25 Sprechstunden statt bisher 20 für gesetzlich Versicherte angeboten werden müssen.
- U-Untersuchungen: Es wird zudem klargestellt, dass die Terminservicestellen bei den KVen auch zeitnahe Termine für die U-Untersuchungen bei Kindern vermitteln müssen. Dies geht auf einen Vorschlag des Bundesrates zurück. Für die Organisation der Terminservicestellen, also auch die geplanten Einsätze von medizinisch geschultem Personal für die qualifizierte Ersteinschätzung sollen die KVen künftig auch Mittel aus den Strukturfonds einsetzen können.
- KV-Eigeneinrichtungen: In einem weiteren Antrag werden die Pflichten der KVen abgeändert, aktiv gegen Unterversorgung im ambulanten Sektor vorzugehen. KV-Praxen sind demnach nur Ultima Ratio: Mit dem aktuellen Stand der Gesetzgebung sollen die KVen nicht schon drohender Unterversorgung mit Eigeneinrichtungen entgegenwirken, sondern erst dann, wenn die Unterversorgung bereits eingetreten ist. Um dann eigene Versorgungsangebote zu schaffen, erhalten sie zwölf statt wie bisher geplant sechs Monate Zeit.
- Grippe-Impfstoffe: Bei der Bestellung saisonaler Grippevakzine können Praxen künftig einen „Sicherheitszuschlag“ einkalkulieren. Liegt die Zahl der tatsächlichen Impfungen bis zu zehn Prozent niedriger im Vergleich zur Bestellmenge, wird das noch als „wirtschaftlich“ angesehen. So soll der Versorgungssicherheit Rechnung getragen werden.
- MVZ: Für Medizinische Versorgungszentren ergeben sich zudem weitreichende Änderungen im Vergleich mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes. Die Regelung, dass bei der Nachbesetzung der Stelle eines angestellten Arztes die Zulassungsausschüsse aktiv werden sollen, ist in der gegenwärtigen Fassung gestrichen. Die Ausschüsse sollten prüfen, ob überhaupt Bedarf für die Nachbesetzung bestehe. Dies hätte nach Ansicht des Bundesverbandes der MVZ die Organisation der Zentren empfindlich gestört, da Stellen während einer sechsmonatigen Prüfphase der Zulassungsausschüsse nicht hätten besetzt werden können. Auf Wunsch des Bundesrats soll zudem das Tor für anerkannte Ärztenetze weiter aufgemacht werden: Sie dürfen MVZ schon dann gründen, wenn Unterversorgung droht – nicht erst, wenn sie eingetreten ist. Gepocht hat der Bundesrat auch auf strengere Vorgaben mit Blick auf die Expansion von MVZ-Ketten. Ob Union und SPD hier nachlegen, könnte sich bei der Berichterstatter-Runde am Donnerstag klären.
Auf der Tagesordnung der Koalition steht nach wie vor der Komplex Sprechstunden und Vergütung. In den kommenden Tagen soll zudem über zusätzliche Anreize für Sprechstunden am Abend und an Samstagen gesprochen werden. „Das wäre ein attraktives Angebot an berufstätige Versicherte“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, im Interview mit der „Ärzte Zeitung“.
So sieht der Zeitplan für das TSVG aus
Schon jetzt steht fest, dass das Gesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 1. April in Kraft treten kann. Angepeilt wird nun der 1. Mai. Im Februar wollen sich die Berichterstatter der Fraktionen treffen. Eine abschließende Sitzung des Gesundheitsausschusses dazu ist für den 13. März terminiert.
Die abschließenden Lesungen des Bundestages könnten dann in der zweiten Märzhälfte angesetzt werden. Der Bundesrat hätte dann Gelegenheit, in seiner Sitzung am 12. April abschließend zuzustimmen. (af)
Wir haben diesen Beitrag aktualisiert am 13.2.2019 um 16.45 Uhr.
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