Pflegegesetz III
Bundesrat will Klarheit über Mehrkosten
BERLIN. Die Bundesregierung will Kommunen eine aktivere Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen geben. Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) sieht zudem vor, dass 60 Modellkommunen oder -kreise komplett die Pflegeberatung von Pflegekassen übernehmen können.
Der Bundestag hat das Gesetz Anfang Dezember verabschiedet, doch der Bundesrat beurteilt die Vorlage skeptisch.
Zwar wird die Länderkammer das Gesetz in ihrer Sitzung am Freitag passieren lassen und nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Unbehagen der Länder kommt aber in einer Entschließung zum Ausdruck, die der Gesundheitsausschuss dem Bundesratsplenum empfiehlt.
Denn der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird mit dem PSG III auch auf das Sozialhilferecht übertragen – bei der "Hilfe zur Pflege" sind Länder und Kommunen finanziell in der Pflicht. Zuletzt betrugen die Ausgaben rund 3,8 Milliarden Euro jährlich. Bundesweit etwa 450.000 Menschen empfangen entsprechende Leistungen.
Die Länder hatten gefordert, pflegebedürftige Bezieher von Sozialhilfe dürften nicht schlechter gestellt werden als im Leistungsrecht der Pflegeversicherung. Die Bundesregierung unterstellt, Länder und Kommunen würden künftig bei der "Hilfe zur Pflege" entlastet.
Das sei "nicht belegt", heißt es in der Entschließung. Vielmehr fürchten die Länder sogar Mehrausgaben für die Kommunen.
Der Bundesrat fordert eine Evaluation dazu, ob es tatsächlich zu einer Kostenverschiebung kommt. Diese soll bis Ende Juni 2022 vorgelegt werden. Falls sich dabei eine Mehrbelastung für die Kommunen ergibt, "erwarten" die Länder eine nachträgliche Kompensation vom Bund. (fst)