Gesetzentwurf vorgelegt

Abgeordnetengruppe beharrt auf Kontrolle des Impfstatus durch die Kassen

Die Gesetzespläne für eine Corona-Impfpflicht ab 18 nehmen Gestalt an. Die sieben Initiatoren des Antrags haben einen ersten Entwurf vorgelegt. Umstritten bleibt die Rolle der Krankenkassen bei der Umsetzung der Verpflichtung zur Impfung.

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Vertreter der Krankenkassen lehnen ab, den Impfstatus zu kontrollieren.

Vertreter der Krankenkassen lehnen mögliche Kontrollpflichten den Impfstatus betreffend ab.

© Christian Ohde / CHROMORANGE / picture alliance

Berlin. Der Streit um die Rolle der Krankenkassen bei der Ausgestaltung einer möglichen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren schwillt weiter an.

Ausweislich eines der Ärzte Zeitung vorliegenden Entwurfs für ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ sollen die Kassen ihre Versicherten nicht bloß über die COVID-19-Impfung und die dafür zur Verfügung stehenden Vakzine informieren und beraten. Vielmehr sollen sie auch die „Kontrolle des Impfstatus“ abwickeln.

Vertreter der Krankenkassen lehnen eine solche Kontrollfunktion strikt ab. Der Vorstandsvorsitzendes des IKK e.V., Hans Peter Wollseifer, betonte am Freitag, die den Kassen „zugeschobene Kontrollfunktion und Rolle im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanktionierung“ des Impfnachweises sei nicht deren Aufgabe.

Kassen fürchten Vertrauensverlust bei Versicherten

Es bestehe die Gefahr, dass das Vertrauen der Versicherten dauerhaft beschädigt werde. „Wenn die Versicherten aufgrund von Datenmeldungen an ihre Kasse Bußgeldbescheide bekommen, dann werden wir Vertrauen verlieren. Das kann nicht von politischer Seite gewollt sein“, warnte Wollseifer.

Ähnlich äußerte sich der Chef der Techniker Krankenkasse, Dr. Jens Baas. Wenn die Kassen Daten für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht erheben sollten, käme ihnen „eine Art Polizeifunktion“ zu, sagte Baas laut einem Bericht des „Handelsblatts“ vom Freitag. Das würde das Vertrauen der Versicherten in die Krankenkassen untergraben.

„Rückgriff auf vorhandene Stellen“

Zu den sieben Initiatoren des Gesetzentwurfs für eine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren gehören unter anderem der SPD-Rechtsexperte Dirk Wiese, die FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr sowie der Grünen-Politiker und Arzt Janosch Dahmen. In dem von ihnen mitgetragenen Entwurf heißt es: „Alternativ zur Abwicklung der Kontrolle des Impfstatus durch die Krankenkassen“ sei die Möglichkeit eines Impfregisters bei den einschlägigen Meldebehörden in Betracht gezogen worden. Dies sei aber zu aufwändig.

Daher sei ein „Rückgriff auf bereits vorhandene Strukturen und Stellen, die mit dem Umgang mit den besonders sensiblen Gesundheitsdaten bereits vertraut sind“, auch unter zeitlichen Gesichtspunkten vorzuziehen. Eine Abwicklung der Impfkontrolle über die Arbeitgeber wiederum springe zu kurz, da nur „eine Teilmenge der Bevölkerung“ – rund 30 Millionen Bundesbürger – abhängig beschäftigt seien.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens – ebenfalls Mitinitiatorin des Gesetzesvorschlags – betonte bei einem gemeinsamen Presse-Briefing am Freitag, es sei „originärer Auftrag“ der Krankenkassen, über Dinge wie Gesunderhaltung und Prävention zu beraten und zu informieren. Die Corona-Impfung gehöre klar in diese Kategorie. Die „Durchsetzung der Nachweispflicht“ der Impfung obliege aber klar staatlichen Stellen.

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Nachweis soll bis 1. Oktober erbracht sein

Konkret sollen die Kassen laut Gesetzentwurf bis 15. Mai 2022 alle Versicherten ab 18 Jahren persönlich kontaktieren und sie über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Bis 1. Oktober 2022 sollen alle erwachsenen Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland drei Immunisierungen oder den Status geimpft und genesen nachweisen müssen.

Grünen-Gesundheitspolitiker Dahmen sagte, der Nachweis könne digital per Smartphone – etwa über die Corona-Warn-App – oder analog in der nächsten Apotheke erbracht werden. Die Nachweise würden dann an die Kassen weitergeleitet, die so einen Überblick erhielten, wer geimpft sei und wer nicht.

Der Grünen-Rechtsexperte und frühere Hamburger Justizsenator Till Steffen erklärte, mit dem Nachweis der Corona-Impfung solle auch der Einstieg in einen allgemeinen „elektronischen Impfpass“ verknüpft sein. Für diejenigen, die einen solchen digitalen Pass nicht wollten, sei ein Widerspruchsrecht vorgesehen.

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Wer trotz Information und Beratungsangebot bis zum 1. Oktober kein Impfangebot wahrgenommen hat, soll laut Entwurf mit einem Bußgeldverfahren durch die zuständige Ordnungsbehörde belangt werden. Über Bußgeldhöhen sollen die Länder entscheiden. SPD-Rechtsexperte Wiese betonte, Ziel sei es, hier zu einer bundesweit einheitlichen Lösung zu kommen. Ausgenommen von der Impfpflicht sollen Menschen sein, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft.

Befristet bis Ende 2023

Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2023 befristet sein. Bis dahin soll es zudem alle drei Monate auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Bundestag vorgelegt werden müssen.

Eine allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen, zeigen sich die Abgeordneten in ihrem Entwurf überzeugt, ebne einen „Weg aus der Pandemie“. Bevölkerung wie auch das Gesundheitssystem könnten so vor erneuten „einschränkenden Maßnahmen“ geschützt werden: „Freiheit für alle“ gehe nur mit „Solidarität von allen“.

„Wir wollen das Hamsterrad von immer neuen Lockdowns verlassen“, sagte der Grünen-Abgeordnete Dahmen. Ziel sei es, die Impfrate auf „deutlich“ über 90 Prozent der Bevölkerung zu steigern. Aktuell sind rund 75 Prozent der Bundesbürger vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Die FDP-Politikerin Helling-Plahr sagte, eine dreifache Impfung schütze sehr gut vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung. Auch das Ansteckungsrisiko Geimpfter sei „nachweislich“ niedriger. (hom)

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