Intensivmedizinische Versorgung

Das DIVI-Schwangerenregister braucht kein Ethik-Votum

Die Auswertung anonymisierter Daten von Schwangeren, die auf der Intensivstation behandelt werden, erfordert keine Ethik-Beratung. Das hat die Ärztekammer Nordrhein entschieden.

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Schild Anmeldung Intensivstation

Laut DIVI werden pro Jahr in Deutschland etwa 4.500 Schwangere auf Intensivstationen behandelt. Dieser Gruppe müsse unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, fordert die Vereinigung der Intensiv- und Notfallmediziner.

© Friso Gentsch / dpa / picture alliance

Düsseldorf. Das Schwangerenregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ethisch unbedenklich. Eine entsprechende Einschätzung hat Professor Thomas Standl, der medizinisch-wissenschaftliche Leiter des Registers, von der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) erhalten. Ein Ethik-Votum ist demnach nicht notwendig.

Mit dem Register „Schwangere und postpartale Patientinnen auf der Intensivstation“ will die DIVI nach eigenen Angaben anhand von anonymisierten Patientendaten einen Überblick über notwendige Behandlungen und die Anzahl Schwangerer auf den Intensivstationen erhalten. Das Wissen soll dazu dienen, die Situation der Frauen und ihrer ungeborenen Kinder künftig zu verbessern. Nach der Entscheidung der ÄKNo ist für das Forschungsvorhaben keine Beratung durch die Ethik-Kommission erforderlich.

Das Register ist seit rund sieben Monaten online. „Einige Kollegen zögern noch mit der Dokumentation ihrer Fälle und fragen nach einem Ethik-Votum“ berichtet Standl, der Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Operative Intensiv- und Palliativmedizin des Städtischen Klinikums Solingen ist. Jetzt könne er den Ärztinnen und Ärzten Antwort und Rechtssicherheit geben, sagt er.

Diese Patientengruppe braucht mehr Aufmerksamkeit

Standl hofft, dass die Zahl der protokollierten Daten in den nächsten Wochen deutlich zunehmen wird. „Ich rufe gerne und immer wieder alle Intensivstationen in Deutschland auf, egal welcher Größe und ob internistisch, neurologisch, anästhesiologisch oder chirurgisch geführt, sich im DIVI-Schwangerenregister zu registrieren und ihre Patientendaten hier anonymisiert zu dokumentieren.“

Nach DIVI-Hochrechnungen werden jährlich rund 4.500 Schwangere auf Intensivstationen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Schlaganfall, Sepsis oder Herzinfarkt behandelt. Der Gruppe dieser Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder müsse unbedingt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, betont Standl. „Und dafür benötigen wir eine solide Datengrundlage.“

Der Registrierungs-Prozess ist nach Angaben der DIVI nicht aufwendig. Die Daten der Patientinnen sollen nach der abgeschlossenen intensivmedizinischen Behandlung anonymisiert abgefragt und dokumentiert werden. (iss)

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