Mecklenburg-Vorpommern
Erst nach Intervention von Ärztekammer und Hausärzteverband muss Arzt nicht für Impfschaden zahlen
Ein Einzelfall aus Schwerin hat Ärzte und Verbände im Nordosten aufgeschreckt. Der betroffene Arzt muss jetzt zwar doch nicht zahlen - aber das behördliche Einlenken liest sich nicht wie eine Entwarnung für alle impfenden Ärzte.