Mecklenburg-Vorpommern
Gut 100 Anträge auf Entschädigung nach Corona-Impfungen im Nordosten
3,4 Millionen Impfungen, etwas mehr als 100 Anträge auf Entschädigung wegen Impfschadens: Die Zahlen hat Mecklenburg-Vorpommern auf Anfrage gemeldet. Genehmigt wurde bislang ein Antrag.
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Derzeit laufen in Deutschland die zweiten Booster-Impfungen für Risiko-Patienten und Menschen ab 70 (Archivbild). Ansprüche auf Entschädigung wegen Impfschadens werden nur wenige erhoben.
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Schwerin. Wegen vermuteter Corona-Impfschäden sind in Mecklenburg-Vorpommern bislang 107 Anträge auf Entschädigung gestellt worden. Davon sei ein Antrag bewilligt worden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Schwerin der Deutschen Presse-Agentur.
Weitere 17 wurden demnach abgelehnt. Sechs hätten sich erledigt, weil entweder der Antrag zurückgenommen oder der Fall an ein anderes Bundesland abgegeben wurde, weil die Impfung dort stattgefunden hatte. „Alle anderen Anträge befinden sich in der Bearbeitung“, so der Sprecher.
Landesamt für Gesundheit ist zuständig
Wer meint, einen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schaden durch eine Corona-Impfung erlitten zu haben, kann einen Antrag auf Entschädigung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) stellen. Das Formular ist auf der Internetseite des Amtes zu finden, man kann aber auch telefonisch, per Post oder E-Mail Kontakt aufnehmen.
Seit Beginn der Corona-Impfungen Anfang 2021 sind allein in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 3,4 Millionen Immunisierungen gegeben worden. Derzeit wird mit Blick auf Herbst und Winter älteren und vorerkrankten Menschen eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen. (dpa)