Aus für Gratis-Schnelltests

Holetschek: Impfen ist der Weg aus der Corona-Pandemie, nicht Testen

Kostenlos auf Corona testen oder nicht? Da allen Bürgern mittlerweile ein COVID-Impfangebot unterbreitet werde, sei es folgerichtig, die Tests auf Steuerkosten zu streichen, so Bayerns Gesundheitsminister Holetschek.

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Ein Schild an einem Testzentrum weist auf die Gebühr von 15 Euro für einen Corona-Schnelltest hin. Diese sind ab dem 11. Oktober 2021 nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.

Ein Schild an einem Testzentrum weist auf die Gebühr von 15 Euro für einen Corona-Schnelltest hin. Diese sind ab dem 11. Oktober 2021 nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.

© Oliver Berg/dpa

Berlin. Politiker in Bund und Ländern haben das Aus der kostenlosen Corona-Bürgertests gegen Kritik verteidigt. Bayerns Gesundheitsminister und GMK-Vorsitzender Klaus Holetschek sagte dem Bayerischen Rundfunk (BR24), Impfen sei der Weg aus der Pandemie, „nicht das Testen“.

Holetschek betonte: „Wir haben jetzt die Möglichkeit des Impfens, dann glaube ich, ist es konsequent, auch auf der anderen Seite zu sagen, dass wir die Kostenfreiheit von bestimmten Tests zurückfahren und die nicht mehr zu Lasten der Solidargemeinschaft abrechnen.“

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Minderjährige und Schwangere haben weiter Anspruch

Ähnlich äußerte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Da inzwischen allen über 12-Jährigen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, ende das kostenlose Testangebot, erklärte das Ministerium via Kurznachrichtendienst „Twitter“ am Montag. Für bestimmte Personengruppen bestehe aber weiter die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos testen zu lassen.

Dazu zählen laut BMG etwa Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine 12 Jahre alt sind oder erst in den vergangenen drei Monaten vor der Testung 12 Jahre alt geworden sind. Auch Menschen, die wegen einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt des Tests nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten, wie etwa Schwangere, haben nach wie vor Anspruch auf eine gratis Testung.

Arbeitgeber müssen weiter Tests anbieten

Für Minderjährige greift eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2021. „Um ihnen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, wird ihr Anspruch auf eine kostenlose Testung pro Woche bis Ende des Jahres verlängert“, betont das BMG auf seiner Internetseite.

Auch ausländische Studierende, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Vakzinen geimpft wurden, können sich demnach bis Ende des Jahres kostenlos per Schnelltest testen lassen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen PCR-, Selbst- oder Schnelltest anzubieten. (hom/dpa)

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Kommentare
Margot Lechner 12.10.202108:12 Uhr

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