Lehren aus der Corona-Pandemie
Laumann hält am zweigliedrigen Impfsystem fest
In Nordrhein-Westfalen sollen auch künftig Impfkampagnen von kommunalen Zentren und Praxen gestemmt werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigt einen überarbeiteten Pandemieplan an.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen will für künftige Impfkampagnen, die mit denen in der Corona-Pandemie vergleichbar sind, an der Dualität von kommunalen Angeboten und der Impfung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte festhalten. „Ich glaube, dass eine Kombination aus öffentlichen Impfstellen und dem Regelsystem eine vernünftige Lösung ist“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei einer hybriden Pressekonferenz.
In der Corona-Pandemie hätten sich die kommunalen Impfzentren vor allem in den Phasen bewährt, in denen es Priorisierungen geben musste. Hinzu kommt nach Laumanns Einschätzung ein weiterer wichtiger Faktor: „Wir haben in der Pandemie gelernt, dass der Anteil der Bevölkerung, der keinen Hausarzt hat, gar nicht so klein ist.“ Das Regelsystem habe aber unter Beweis gestellt, dass es in der Lage ist, in sehr großem Umfang zu impfen.
Lücken im ambulanten Bereich nicht hinnehmbar
Die gut funktionierende ambulante Regelversorgung ist für Laumann ein wichtiger Faktor dafür, dass Deutschland und Nordrhein-Westfalen die Pandemie verhältnismäßig gut überstanden haben. Gleiches gelte für die Krankenhäuser. Er zieht eine wichtige Lehre aus den zurückliegenden drei Jahren: „Wir brauchen starke Krankenhäuser, wir brauchen Ärzte und wir brauchen Pflegepersonal.“
Die Reform der Krankenhausplanung sei wichtig, um die Qualität der Versorgung zu verbessern, sagte er. „Wir müssen auch den gesamten ambulanten Bereich im Auge behalten, wir können uns dort keine Lücken leisten.“ Auch die Gesundheitsämter müssten die wichtige Rolle behalten, die sie in der Pandemie gespielt haben. Der Minister kündigte an, dass auf Basis der Erfahrungen im Umgang mit COVID-19 der Pandemieplan überarbeitet wird. „Wir werden einen modernen Pandemieplan machen.“
Corona-Schutzverordnungen waren gerichtsfest
Während der Pandemie habe die Landesregierung 114 Corona-Schutzverordnungen und 69 Mantelverordnungen erlassen, sagte er. Über ihren Sinn sei viel debattiert worden, nicht zuletzt, weil sie nicht unter einem Parlamentsvorbehalt standen. Von insgesamt 1235 zu den Verordnungen geführten Gerichtsverfahren habe das Land gerade einmal zehn verloren, betonte Laumann. „Die Verhältnismäßigkeit ist also gewahrt geblieben.“
Die Politik habe alle Verordnungen auf Basis des vorhandenen Wissens und mit Hinzuziehung externen Sachverstands „nach bestem Wissen und Gewissen“ erlassen. Ein Versagen der Politik oder ein persönliches Versagen könne er nicht erkennen.
Pflegeheime müssen offen bleiben
Was ihn persönlich belastet, ist allerdings die zweitweise hermetische Abriegelung der Pflegeheime. Das sei ein Punkt, den man nicht wiedergutmachen könne. „Wir sollten uns ins Stammbuch schreiben, dass die Kontaktmöglichkeiten bleiben müssen.“
Nach 1073 Tagen mit einer Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen läuft die aktuell gültige Fassung am 28. Februar aus, eine neue wird es nicht geben. „Wir müssen mit Corona in Eigenverantwortung umgehen“, betonte Laumann.
Auch in den Pflegeheimen sei die Rückkehr zu einem regulären Alltag notwendig. Das Ministerium werde nicht akzeptieren, dass Heime mit individuellen hausrechtlichen Regelungen arbeiten, kündigte er an. „Die Heime haben offen zu sein für Besucherinnen und Besucher.“