COVID-19-Schutzimpfung
Spahn widerspricht Medienbericht: Keine „Empfehlung“ für frühe Booster-Impfung
Wieder Verwirrung um die COVID-19-Impfung: Sollen Ärzte schon vor Ablauf der sechs Monate nach der Zweitimpfung boostern? Spahn empfiehlt das, schreibt eine Zeitung. Sein Ministerium widerspricht.
Veröffentlicht:Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat Medienberichten widersprochen, der amtierende Gesundheitsminister Jens Spahn „empfehle“ die Booster-Impfung gegen COVID-19 bereits vor Ablauf der Frist von sechs Monaten. „Die sechs Monate zwischen Zweit- und Boosterimpfung ist als Richtschnur zu verstehen“, teilte ein Ministeriumssprecher am Mittwochmorgen mit. Von der Richtschnur könne „auch etwas abgewichen werden“.
Der Berliner „Tagesspiegel“ hatte am morgen berichtet: „Spahn empfiehlt Booster auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist“. Die vermeintlich „exklusive“ Meldung war allerdings nichts weiter als ein Zitat eines von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag veröffentlichten und für jeden zugänglichen Schreibens an die Vertragsärzte.
Darin appellieren der CDU-Politiker Spahn und KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen, bei den Auffrischimpfungen „flexibel vorzugehen“. Der Abstand von sechs Monaten zwischen vollständiger COVID-19-Impfserie und Booster sei „natürlich nicht tagesgenau einzuhalten“. „Sie können daher jede Patientin und jeden Patienten ab 18 Jahren (...) zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen impfen.“
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Hintergrund ist, dass Ärzte so den organisatorischen Aufwand in den Praxen etwas besser steuern können sollen. Zuletzt, hieß es am Mittwoch aus dem BMG, hätten Ärzte Patienten abgewiesen, die schon etwas früher eine Booster-Impfung ersucht hätten. Die „jeweilige Impfentscheidung ist von der Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet“, schreiben Spahn und Gassen.
In der EU sind Comirnaty® (0,3 ml) von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (0,25 ml) von Moderna für die Booster-Impfung zugelassen. Allerdings heißt es in den jeweiligen Fachinformation (European Public Assessment Report), dass die „Auffrischungsdosis (dritte Dosis) frühestens 6 Monate nach der zweiten Dosis intramuskulär verabreicht werden“ kann. Und: „Die Entscheidung, wann und bei wem eine dritte Dosis verabreicht werden soll, sollte auf der Grundlage der verfügbaren Daten zur Wirksamkeit des Impfstoffs getroffen werden.“ (nös)