Rostock

Storch in Zoo mit Vogelgrippe infiziert

In Deutschland gibt es drei weitere Vogelgrippe-Fälle: Im Rostocker Zoo hat sich ein Weißstorch mit dem gefährlichen Virus H5N8 infiziert, in Sachsen-Anhalt wurde der Erreger bei Wildenten nachgewiesen.

Veröffentlicht:

ROSTOCK/MAGDEBURG/STENDAL. Im Rostocker Zoo gibt es einen Fall von Vogelgrippe.

Wie die Stadtverwaltung Rostock mitteilte, hat sich ein Weißstorch infiziert.

Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums in Schwerin wurde der hochpathogene Erreger H5N8 nachgewiesen.

Zoo geschlossen

Das betroffene Tier und die anderen acht Weißstörche des Zoos sind getötet worden. Der Zoo blieb geschlossen.

In Sachsen-Anhalt sind zwei Wildenten mit dem gefährlichen Vogelgrippe-Virus H5N8 entdeckt worden.

Die Tiere seien am 31. Dezember im Zuge der Wildüberwachung geschossen worden, teilte der Landkreis Stendal mit.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe an den beiden Tieren das H5N8-Virus nachgewiesen.

Bereits Anfang Dezember war in Sachsen-Anhalt eine infizierte Stockente tot an der Elbe bei Aken im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entdeckt worden.

Das zuvor in Ostasien kursierende gefährliche H5N8-Virus tauchte in Europa im November zunächst in einem Putenhof in Mecklenburg-Vorpommern auf, später in Niedersachsen und mehreren Ländern Europas.

Übertragung über Wildvögel oder Geflügelhandel?

Bislang steht nicht eindeutig fest, ob das Virus über Wildvögel oder den Futter- und Geflügelhandel nach Europa gekommen ist.

Das FLI hatte bundesweit bereits im November eine Stallpflicht für Nutzgeflügel in Regionen mit einer hohen Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen empfohlen.

Grund war unter anderem der Fund einer infizierten Wildente am 17. November auf der Insel Rügen.

Erkrankungen von Menschen, die dem Subtyp H5N8 ausgesetzt waren, sind bisher nicht bekannt geworden. (dpa)

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Kommentare
Beate Schicker 09.01.201508:05 Uhr

Schädliche Panikmache

Beim Thema "Vogelgrippe" setzt sogar bei erfahrenen Experten zuweilen ds rationale Denken aus, das konnte man bereits beim Ausbruch von H5N1 im Jahr 2006 feststellen. Unter dem Titel "Psychiaterin warnt vor einem Vogelgrippe-Angstsyndrom" kommentierte ich in der Tageszeitung die Ratschläge von ärztlichen Kollegen, die z.B. allen Ernstes in TV-Interviews dazu rieten, "grundsätzlich nach jedem(!) Tierkontakt Gesicht und Hände gründlich mit Wasser und Seife" zu waschen.

Damals musste die Feuerwehr in Schutzanzügen ausrücken, wenn verängstigte Bürger eine tote Amsel auf ihrem Balkon fanden (jährlich finden Millionen Vögel den Tod an Fensterscheiben).

Der publizistische Verstärkerkreislauf schürt solche Ängste. Eine verantwortungsvolle Presse wirkt dem entgegen.

Beate Schicker
Ärztin für Psychiatrie / Psychotherapie
23879 Mölln

Dr. Horst Grünwoldt 08.01.201516:33 Uhr

Zeitungs-Enten

Der Nachweis von einem Allerwelts-Virus-Antigen HxNy, -zumal nur der indirekte durch PCR-, in irgend einem gesunden oder gefallenen Tierkörper ist noch kein Grund, alarmierend die "Vogelgrippe" auszurufen und Seuchen-Sperrmaßnahmen zu fordern. Das geschah aber erst kürzlich nach dem Abschuß von einer unauffälligen Wildente.
Ein vermeintlicher Einzel-Virusnachweis in den Ausscheidungen eines kranheits-unauffälligen Tieres sollte noch nicht als "Seuchenfall" verkündet werden. Das fördert unberechtigt öffentliche Besorgnisse und dient überhaupt nicht dem Tiergesundheitsschutz.
Vielmehr genügt es, das Einzeltier (bei Herdentieren auch den ganzen Bestand der gleichen Tierart) vorübergehend hygienisch zu isolieren, klinisch zu beobachten und labortechnisch nachzuuntersuchen. So könnte gewiß manche ad hoc Massen"Keulungs"-Aktion vermieden werden.
Nach dem Fund einer angeblich mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 infizierten Wildente im Freien, muß nach m.E. überhaupt nicht eine (krankmachende) Stallsperre des Nutzgeflügels angeordnet werden, weil es faktisch nicht zu einer "Virusvermischung" oder "Überspringung" kommen kann, solange die Haustiere nicht im Freien zugefüttert, und damit erst Wildvögel angelockt werden.
Daß der schöne Rostocker Waldzoo nach dem seropositiven Befund bei einem einzelnen Storchenvogel auf Anordnung des örtlichen Veterinäramtes den ganzen weitläufigen Tierpark schließen muß, halte ich für weit überzogen.
Als früherer Frankfurter Amtstierarzt hätte ich natürlich die prophylaktische Isolierung des Einzeltieres oder der Zootier-Gemeinschaft empfohlen, sowie die amtliche Beobachtung und Nachuntersuchung durchgeführt.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt (FTA für Hygiene und Mikrobiologie) Rostock

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