Kongo und Ruanda
WHO erklärt Ebola-Epidemie als internationale Notlage
Die Ebola-Epidemie ist eine internationale Notlage, hat die WHO am Mittwochabend entschieden. Direkte Folgen hat der Schritt noch nicht.
Veröffentlicht:GENF. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat wegen des Ebola-Ausbruchs in Kongo und Uganda den internationalen Gesundheitsnotstand (PHEIC) ausgerufen. Allerdings würden zunächst weder Reisebeschränkungen noch andere Maßnahmen empfohlen, teilte die WHO am Mittwochabend nach einer Sitzung des Notfallkomitees in Genf mit.
Zuletzt hatte das Gremium Mitte Juni auf die Ausrufung einer Notlage verzichtet. Die UN-Organisation erhofft sich mit der jetzigen Entscheidung mehr Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft.
„Es ist Zeit, dass die Welt von der Epidemie Kenntnis nimmt und ihre Anstrengungen verdoppelt“, sagte WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus am Mittwoch. Das Komitee äußerte sich enttäuscht über die geringen Hilfszusagen anderer Staaten.
Der Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo sind seit Beginn des Ausbruchs vor knapp einem Jahr bislang fast 1600 Menschen zum Opfer gefallen. Über 2400 Menschen sind an der Ebola-Virus-Krankheit erkrankt. Das kongolesische Gesundheitsministerium zählt laut jüngsten Zahlen von Mittwochmorgen über 400 weitere Verdachtsfälle.
Zuletzt war im Nachbarland Uganda eine Kongolesin an den Folgen der Erkrankung gestorben. Daraufhin wurden in der Umgebung der Frau Kontaktpersonen mit experimentellen Ebola-Vakzinen geimpft. Vier Impfteams seien unterwegs, hieß es am Mittwoch. Bereits Mitte Juni wurden in Uganda drei Todesfälle von infizierten Kongolesen gemeldet. Allerdings waren von ihnen keine weiteren Infektionen ausgegangen.
Besorgniserregend ist der WHO zufolge der jüngste Fall eines mit dem Ebola-Virus infizierten Pastors in der Millionenstadt Goma. Die Stadt liegt direkt an der Grenze zu Uganda. Der Fall könnte schlimmstenfalls ein Indiz für eine Ausbreitung der Epidemie sein.
Eine internationale Notlage (Public Health Emergency of International Concern; PHEIC) liegt laut den internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) vor, wenn eine Epidemie auf andere Staaten überzuspringen droht.
Nach der Ausrufung eines PHEIC kann die WHO den Regularien zufolge international gültige Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie anordnen. Die Mitgliedsstaaten, die die IHR ratifiziert haben, müssen ihnen dann folgen. Für Deutschland hat die jüngste Entscheidung derweil keine direkten Folgen. (nös)
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