Kommentar zu COVID-19 als Berufskrankheit
Wichtiges Signal für künftige Pandemien
Die rasche Entscheidung über Verdachtsanzeigen zu beruflich erworbener Corona stärkt nicht nur Betroffene, sondern auch die BG.
Veröffentlicht:Da sage mal noch einer, die Mühlen der Bürokratie bei den Berufsgenossenschaften mahlten langsam! Wie aus einer Sondererhebung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervorgeht, wurden von den im Jahr 2020 angezeigten 30 .329 Verdachtsfällen auf eine im Job erworbene Corona-Erkrankung insgesamt 22 .863 noch im selben Jahr entschieden. 18 .065 COVID-19-Erkrankungen wurden 2020 als Berufskrankheit nach BK-Nr. 3101 anerkannt – dies entspricht 79 Prozent der entschiedenen Fälle.
Um es einmal in Relation zu setzen: In den vergangenen zehn Jahren vor Beginn der Corona-Pandemie erreichten die Berufsgenossenschaften jährlich rund 2000 Verdachtsanzeigen auf eine BK-Nr. 3101, unter der auch Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Tuberkulose oder HIV/Aids verortet sind. Im Vergleich zu Verdachtsfällen auf andere Berufskrankheiten wie zum Beispiel der Asbestose oder der Hörschädigung kann bei der Nummer 3101 in der Regel zügig entschieden werden, entfallen teils langjährige Gutachtertätigkeiten.
COVID-19 im Job
Corona als Berufskrankheit: Verdacht meistens anerkannt
Rund 98 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle bezogen sich auf den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Es ist zwar nicht bekannt, ob die Bearbeitung der Fälle zu Lasten der Entscheidungen über Verdachtsanzeigen bei den übrigen, rund 80 anerkannten Berufskrankheiten gegangen ist. Bei den Betroffenen dürfte die rasche Entscheidung aber für Zuversicht und Vertrauen in das BG-System gesorgt haben. Immerhin läuft auch die BGW selbst im Corona-Modus.
Die Zahlen senden aber noch ein anderes Signal aus: Mit der schnellen Zuordnung von COVID-19 zur BK-Nr. 3101 wurde auch der Weg für ein schnelles Krisenmanagement geebnet. Dies könnte als Vorbild für künftige Pandemien dienen. Dieser Aspekt ist mehr als eine Randnotiz angesichts der Tatsache, dass die medizinische Behandlung sowie Rehabilitation für die positiv Beschiedenen schnell anlief und „nur“ 315 der 18 .000 Versicherten, die sich im beruflichen Kontext mit Corona infiziert haben, stationär behandelt werden mussten.Schreiben Sie dem Autor: matthias.wallenfels@springer.com