Die Corona-Pandemie hat die vier Unikliniken schwer gebeutelt – bis hin zur drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das Land stellt über eine halbe Milliarde Euro bereit. Doch es bleiben viele Verlustquellen.
Wegen zu geringer Patientenzahlen will die KV Sachsen einen Großteil ihrer COVID-19-Testpraxen schließen. Der falsche Schritt, mahnt das Uniklinikum Leipzig.
Das „Dashboard der Betten“, das DIVI-Register, sehen Klinikexperten als Beispiel für erfolgreiche Innovation während der Pandemie. Sie fordern die finanzielle Absicherung der weiteren Digitalisierung.
Rhön will dieses Jahr keine Dividende ausschütten. Mehrheitsaktionär Asklepios kann es egal sein, in wessen Büchern das Geld steht. Steuerlich fährt er damit ohnehin günstiger.
Was hat Schalke 04 mit der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland zu tun? Darüber reden wir mit dem Fan von Borussia Dortmund und DGKJ-Vorstand Professor Dominik Schneider. Und darüber, warum er die DRG nicht abschaffen will.
Dass Deutschland gut durch die Pandemie gekommen sei, habe viel mit der ambulanten Struktur zu tun, betonte Gesundheitsminister Spahn bei einer Online-Diskussion. Bei Schutzausrüstung und Tests machten Ärzte ihm aber Handlungsbedarf klar.
Mit dem Fallpauschalensystem sei eine qualitativ gute stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht sichergestellt, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.
Das baden-württembergische Sozialministerium will prüfen, ob die Unikliniken verpflichtet werden können, die Neueinstellung von Ärzten von der Bereitschaft abhängig machen zu können, eine Abruptio vorzunehmen.
Eine Blitzumfrage der Krankenhausgesellschaft zeigt: Stationäre Patienten wurden nur von rund jeder zweiten Klinik auf SARS-CoV-2 getestet. Bei den Tests für Mitarbeiter sieht es noch schlechter aus.
Die elf unfallchirurgischen Abteilungen des Bremer Verbunds legen ein hohes Tempo bei der Versorgung der Patienten vor. Wichtiges Werkzeug dabei ist das elektronische Meldesystem.
Eine Kasse darf dem Versicherten nicht das Krankengeld streichen, nur weil die AU-Bescheinigung durch den Arzt per Post zu spät kam, so das Sozialgericht München.