Mecklenburg-Vorpommern
SARS-CoV-2: Auch im Nordosten können sich Praxisteams bald impfen lassen

Wer zur zweiten Priorisierungsgruppe gehört, kann ab kommenden Montag in Mecklenburg-Vorpommern einen Impftermin ausmachen.
© Sascha Steinach/picture alliance/ZB
Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern startet mit der Impfung von Menschen aus der Altersgruppe der Ü 65 und der Priorität zwei. Darunter sind auch Haus- und Fachärzte sowie deren Praxispersonal.
Diese können ab 8. März über ein Callcenter Termine vereinbaren. Zeitgleich mit den Ärzten können auch Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, die der zweiten Prioritätsstufe zugeordnet wurden, einen Termin vereinbaren. Für deren Anspruchsberechtigung stellen die Arztpraxen ein ärztliches Zeugnis aus.
Noch in dieser Woche werden Grund- und Förderschulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen von mobilen Teams aufgesucht, um die dort Beschäftigten zu impfen. Die Verteilung der Teams auf die Einrichtungen wird von den Landkreisen gesteuert.
Geimpft wird mit AstraZeneca
Weitere Menschen aus der Gruppe zwei mit hoher Priorität sind laut Bundesimpfstoffverordnung unter anderem Menschen über 70 Jahre, Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur. Für alle genannten Gruppen steht der Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung. Eine Wahlmöglichkeit besteht laut Landesgesundheitsminister Harry Glawe (CDU) beim Impfstoff nicht.
„Wer das Impfangebot ausschlägt, muss am Ende warten“, sagte Glawe, der zugleich klarstellte: „Das ist kein Impfstoff zweiter Klasse. Im Gegenteil: AstraZeneca reduziert – wie die anderen Impfstoffe auch – das Risiko für schwere COVID-Erkrankungen.“ Jede Impfung erhöhe die Chance, die Pandemie einzudämmen, so Glawe.
Linke: Viele wissen gar nicht, dass sie schon dran sind
Begleitet wird der Start der nächsten Impfstufe im Nordosten von der Linksfraktion im Schweriner Landtag. Deren Gesundheitsexperte Torsten Koplin forderte neben einer besseren Kommunikation auch eine zügige Verlagerung des Impfens in die Arztpraxen. „So schnell wie möglich müssen die Hausärzte in das Impfen eingebunden werden, wenn in der Priorität zwei nicht nur 283 .000 über 70-Jährige, sondern auch Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, denn nur die Hausärzte und die Krankenkassen wissen, wer dann berechtigt ist“, sagte Koplin.
Mögliche Vorbehalte gegen den Impfstoff von AstraZeneca ließ Koplin nicht als einzigen Grund dafür gelten, dass zahlreiche Impfdosen noch nicht verimpft werden konnten. Nach Darstellung Koplins wissen viele Impfberechtigte aus der Prioritätsstufe eins gar nicht, dass sie impfberechtigt sind, weil sie keine Einladung oder Impfaufforderung erhalten. Als Beispiele nannte er Beschäftigte in den ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten.