Nach massivem Protest
Bundesrat verschiebt Beratung zum Intensivpflege-Gesetz
Der Deutsche Behindertenrat interveniert in letzter Minute gegen die Zustimmung zum Intensivpflege- und Reha-Stärkungsgesetz.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag anders als ursprünglich geplant nicht zum Intensivpflege- und Reha-Stärkungsgesetz Stellung bezogen. Die Beschlussempfehlung, die federführend der Gesundheitsausschuss der Länderkammer formuliert hatte, wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hatte zuvor am Donnerstag in einem Schreiben an Gesundheitspolitiker des Bundestags vor einer schnellen Beschlussfassung des Gesetzes gewarnt. „Die Corona-Krise darf nicht dazu missbraucht werden, höchst umstrittene Gesetzesvorhaben, die aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklich sind, im Schnellverfahren und ohne die vorgesehene Beteiligung durchzusetzen“, schrieb Verena Bentele, Sprecherin des DBR an die Abgeordneten.
Betroffene und ihre Angehörigen hätten nach wie vor die Sorge, das Gesetze werde in seiner jetzigen Form bewirken, „dass Betroffene zunehmend gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen gewiesen werden“, so Bentele.
Fokus des Gesetzes nur auf Organisation
So müsste der Medizinische Dienst künftig laut Entwurf jährlich bescheinigen, dass die medizinische und pflegerische Versorgung zu Hause „tatsächlich und dauerhaft“ sichergestellt sei. Damit fokussiere sich das Gesetz auf die Organisation der Versorgung, nicht aber auf die Betroffenen und ihr körperliches und seelisches Befinden, heißt es in dem Schreiben.
Auch fürchten die Betroffenen, die zu Hause gepflegt werden, Mehrkosten. Bisher zahlten intensivpflegebedürftige Menschen zehn Prozent der realen Kosten für die Intensivpflege begrenzt auf 28 Tage pro Jahr. Dieser Deckel soll für Menschen, die zu Hause versorgt werden, entfallen.
Die Bundesratsausschüsse hatten ursprünglich nur Detailkritik am Entwurf formuliert. So plädierte der Gesundheitsausschuss etwa dafür, dass außerklinische Intensivpflege auch in Einrichtungen der Kurzzeitpflege erbracht werden kann.