Besondere Versorgungsformen
Barmer und BDRh weiten Rheuma-Vertrag aus
Der Rheuma-Vertrag zwischen dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen und der Barmer gilt ab dem zweiten Quartal für weitere Regionen und wurde um ein Arzneimittelmodul ergänzt.
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Bei Einhaltung der Arzneimittel-Zielquoten winkt Ärzten eine zusätzliche Vergütung.
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Berlin. Der Berufsverband Deutscher Rheumatologen und die Krankenkasse Barmer haben eine Erweiterung des Vertrags zur besonderen Versorgung Rheuma beschlossen. Bereits seit dem 1. April 2021 ist der Vertrag um Ergänzungen in der Arzneimitteltherapie erweitert worden, ab dem 1. Juli wird die Gültigkeit des Vertrags auf neue Regionen ausgeweitet.
Bisher habe es im Vertrag mit der Barmer keine Elemente zur Förderung einer wirtschaftlichen Verordnungsweise gegeben. „Künftig erhalten die Ärzte von der Barmer eine Übersicht, welche Medikamente als wirtschaftlich einzuordnen sind“, sagt Sonja Froschauer, Geschäftsführerin des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, gegenüber der „Ärzte Zeitung“. Dies wird in der neuen Anlage 16 der Arzneimitteltherapie geregelt. Im Vergleich zum vorherigen Stand enthält diese einige Ergänzungen.
Ampel zeigt Wirtschaftlichkeit an
Ein Kernpunkt der letzten Änderungsvereinbarung mit Gültigkeit ab dem 1. April ist eine neu eingeführte Ampelsystematik. Hierbei werden die in der von der Vereinbarung umfassten Arzneimittel in Gruppen eingeteilt. „Die Einteilung erfolgt entsprechend ihrer Wirtschaftlichkeit und der therapeutischen Empfehlungen, basierend beispielsweise auf Leitlinien und AMNOG-Bewertungen“, sagt Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer, auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“. In der sogenannten Ampel sind die Medikamente in grüne, gelbe und rote Gruppen unterteilt. Für diese Kategorien wurden Zielquoten für die verordneten Tagestherapiedosen (DDD) vereinbart.
Außerdem wurde eine neue Vergütungsposition hierbei eingeführt, der „Ampelbonus“. Ärztinnen und Ärzte, die die Quote dieser wirtschaftlichen Verordnung erfüllen können, bekommen einen Bonus von fünf Euro jeweils im Quartal für jeden eingeschriebenen Versicherten, für den in dem betreffenden Quartal die „Grundpauschale Rheuma“ abgerechnet wurde.
„Die Vertragspartner haben sich auf die bereits erwähnten Zielquoten geeinigt. Diese werden anhand der Tagesdosen der rheumatologischen Medikation arztindividuell und quartalsweise ermittelt. Wird die Zielquote erreicht, erhält die teilnehmende Ärztin bzw. der teilnehmende Arzt eine zusätzliche Vergütung“, erklärt Wunsch.
Zuschlag, wenn Zielquote erfüllt
Als erfüllt gelte die Zielquote, wenn ein Arzt eine Mindestanzahl an grünen Verordnungen und gleichzeitig eine Obergrenze an roten Verordnungen einhält. In diesem Fall wird der Zuschlag gezahlt. „Der Arzt bleibt somit in der Therapieentscheidung im Einzelfall frei, sollte allerdings über die Gesamtkohorte seiner Versicherten auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise achten“, sagt Froschauer.
Der Vertrag zwischen BDRh und Barmer gilt noch nicht in ganz Deutschland. Bislang gehören zu den Vertragsregionen Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Ärzte werden angeschrieben
Ab 1. Juli wird der Vertrag um zwei Regionen erweitert. Rheumatologinnen und Rheumatologen aus Hamburg und Thüringen können dann ebenfalls teilnehmen. Im Laufe des zweiten Quartals werde der BDRh damit beginnen, die Rheumatologinnen und Rheumatologen aus diesen Regionen anzuschreiben, um sie über die Teilnahmemöglichkeit zu informieren. „Ärzte in diesen Regionen können dann schon ihre Teilnahmeerklärungen einreichen und ab dem ersten Juli starten“, erklärt Froschauer.
Die Ärztinnen und Ärzte können ab Juli die Teilnahme an der besonderen Versorgung erklären und Versicherte der Barmer einschreiben, so auch die Barmer.
Womöglich sei dies nicht die letzte regionale Ausweitung des Vertrags. „Wir stehen mit der Barmer im Gespräch über weitere Regionen. Grundsätzlich strebt der BDRh eine bundesweite Ausweitung an“, sagt Froschauer.