Baden-Württemberg

Bereitschaft zum Schwangerschaftsabbruch soll kein Job-Kriterium für Ärzte werden

Nach einigen Differenzen in der Landesregierung von Baden-Württemberg sind sich Wissenschaftsministerin und Sozialstaatssekretärin einig: Ärzte, die an landeseigenen Kliniken arbeiten möchten, müssen nicht grundsätzlich bereit sein, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Immer weniger Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Manche Bundesländer haben mittlerweile Schwierigkeiten ihren Sicherstellungsauftrag nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz zu erfüllen.

Immer weniger Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Manche Bundesländer haben mittlerweile Schwierigkeiten ihren Sicherstellungsauftrag nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz zu erfüllen.

© Mariakray/stock.adobe.com

Stuttgart. Die Bereitschaft Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, wird keine Einstellungsvoraussetzung an Krankenhäusern in Baden-Württemberg sein. Darauf haben Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Sozialstaatssekretärin Bärbl Mielich (beide Grüne) am Montag in einer gemeinsamen Pressemitteilung hingewiesen.

Zuvor hatte unter anderem die „Ärzte Zeitung“ darüber berichtet, das baden-württembergische Sozialministerium wolle prüfen, ob die Universitätskliniken des Landes verpflichtet werden könnten, die Neueinstellung von Ärzten von der Bereitschaft abhängig zu machen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Viele Länder haben Probleme mit dem Sicherstellungsauftrag

Nicht nur Baden-Württemberg steckt bei diesem Thema in einer Bredouille. Einerseits sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, andererseits sind immer weniger Ärzte in Praxen und Kliniken bereit, diese Eingriffe zu machen. Auch weil der Druck durch radikale Lebensschützer auf Ärzte wächst.

„Es gelte einen klugen Weg zu finden in dem im Schwangerschaftskonfliktgesetz angelegten Spannungsverhältnis zwischen Sicherstellungsauftrag und Weigerungsrecht“, heißt es nun in der Stellungnahme der beiden Grünen-Politikerinnen.

Problem muss gelöst werden

Sie seien sich einig, dass es ausdrücklich nicht darum gehe, auf einzelne Ärzte Druck auszuüben oder deren Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Uniklinik zu machen, sagt Mielich.

„Unser Ziel ist es vielmehr, junge Ärztinnen und Ärzte frühzeitig, am besten schon während des Studiums, für das komplexe und ethisch anspruchsvolle Thema zu sensibilisieren“, erklärt Bauer. Man müsse mit den Medizinischen Fakultäten und auch mit den Unikliniken als Leuchttürmen der stationären Versorgung ins Gespräch kommen.

„Es handelt sich dabei um eine sehr komplexe, schwierige Fragestellung, zu der es keine einfachen Antworten gibt“, sagen beide. Es sei aber notwendig, diese Debatte in der Gesellschaft zu führen und dem Sicherstellungsauftrag nachzukommen.

Nach einer Erhebung von Pro Familia gab es Ende 2018 in 14 baden-württembergischen Städten und Landkreisen überhaupt kein medizinisches Angebot, einen Abbruch nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vornehmen zu lassen.

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