Transplantationsskandal

Bundesgerichtshof entscheidet am Mittwoch

Bleibt der Freispruch für den umstrittenen Göttinger Transplantationsmediziner bestehen oder muss noch einmal neu verhandelt werden? Am Mittwoch entscheidet der Bundesgerichtshof in Leipzig.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:

Mehr als zwei Jahre nach dem Ende des Prozesses um den Transplantationsskandal am Göttinger Uni-Klinikum beschäftigt sich jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall. Am kommenden Mittwoch, 28. Juni, will der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig darüber befinden, ob das 1231 Seiten lange Urteil des Landgerichts Göttingen Bestand hat oder ob der Fall neu verhandelt werden muss. Das Gericht hatte im Mai 2015 den früheren Leiter der Göttinger Transplantationschirurgie frei gesprochen. Die Schwurgerichtskammer war am Ende des 20 Monate dauernden Prozesses zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte sich in keinem der insgesamt 14 angeklagten Fälle strafbar gemacht habe. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Revision eingelegt.

Staatsanwaltschaft forderte Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte damals acht Jahre Haft und ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Ihrer Ansicht nach hatte sich der Chirurg in elf Fällen des versuchten Totschlages sowie in drei Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht. Er sei dafür verantwortlich, dass an der Göttinger Universitätsmedizin systematisch Patientendaten manipuliert und falsche Angaben gegenüber der Organverteilungsstelle Eurotransplant gemacht worden seien. Damit habe er billigend in Kauf genommen, dass andere Patienten auf der Warteliste nach hinten rutschten und der Gefahr des Todes ausgesetzt wurden. Außerdem habe der Angeklagte drei Patienten eine Leber transplantiert, ohne dass dies indiziert gewesen sei. Die Patienten waren später an Komplikationen gestorben.

Keine strafrechtliche Relevanz

Die Göttinger Richter waren zwar überzeugt, dass der Chirurg die Manipulation von Patientendaten veranlasst oder darum gewusst hatte. Trotzdem sprachen sie ihn frei. Grund: Die Manipulationen seien zwar nach moralischen Wertvorstellungen zu missbilligen, zum damaligen Zeitpunkt aber nicht strafbar gewesen. Nach Überzeugung der Kammer hat der Chirurg auch gegen Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) verstoßen. Dies sei jedoch strafrechtlich nicht relevant, weil die Richtlinien verfassungswidrig seien. Diese schreiben vor, dass alkoholkranke Patienten nur dann eine Spenderleber erhalten dürfen, wenn sie sechs Monate lang trocken waren. Alkoholikern dürfe nicht generell der Zugang zu einer medizinischen Behandlung versperrt werden, urteilten die Richter. Außerdem bezweifelten sie, dass die Bundesärztekammer legitimiert sei, derart weitreichende Fragen von Leben und Tod zu regeln. Dies obliege dem Gesetzgeber.

Die BGH-Entscheidung wird vor allem deshalb mit großer Spannung erwartet, weil es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesen Fragen gibt. Wie unsicher die Rechtslage ist, zeigt sich auch daran, dass die zwischenzeitlich erhobenen weiteren Anklagen gegen Transplantationsmediziner anderer Kliniken sehr unterschiedlich ausgefallen sind. Gegen den Göttinger Transplantationschirurgen ist zudem noch ein weiteres Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Regensburg anhängig. Der inzwischen 50 Jahre alte Chirurg war vor dem Wechsel nach Göttingen an der Uniklinik Regensburg tätig gewesen. Auch dort soll es zu Manipulationen gekommen sein.

Der BGH wird sich nur mit acht der 14 angeklagten Fälle beschäftigen. Der Generalbundesanwalt habe die Revision in den drei so genannten "Indikationsfällen" sowie in drei der so genannten "Manipulationsfälle" zurückgenommen. In diesen Fällen sei der Freispruch rechtskräftig, teilte der Verteidiger des Chirurgen, Rechtsanwalt Steffen Stern mit. Die übrig gebliebenen acht Fälle gehören zu den so genannten "Manipulationsfällen".

Der Skandal hat auch zu berufspolitischen Konsequenzen geführt. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft schloss bei ihrerJahrestagung im vergangenen Herbst den Ex-Leiter der Göttinger Transplantationschirurgie von der Mitgliedschaft aus.

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