Sterbehilfe

Diskussion um assistierten Suizid

Ein neuer Gesetzesvorschlag von Ethikern und Medizinrechtlern könnte Debatte anheizen.

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NEU-ISENBURG. Nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause wollen die Bundestagsabgeordneten erneut über einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe beraten. Offen ist in der Diskussion in der Sommerzeit, wie viele fraktionsübergreifende Gruppenanträge erarbeitet werden könnten.

Spätestens im Frühjahr 2015 wollen die Bundestagsabgeordneten über die Anträge abstimmen. Wie in Entscheidungen über ethische Fragen üblich, werden die Abgeordneten nicht an den Fraktionszwang gebunden sein.

Die schwelende Diskussion anheizen könnte ein Gesetzesvorschlag, den am 26. August Medizinethiker, -rechtler und Palliativmediziner in München vorstellen wollen.

In dem Entwurf zur Regelung des assistierten Suizids, der der "Ärzte Zeitung" in Auszügen vorliegt, wird Ärzten die Hilfe beim Suizid explizit erlaubt. Ärzten dürfen aber nur dann straffrei helfen, wenn sie intensive Gespräche mit dem Patienten und Angehörigen geführt haben.

Die Musterberufsordnung für Ärzte wurde in Bezug auf die Sterbehilfe auf dem Ärztetag in Kiel 2011 schärfer gefasst. Dort heißt es in Paragraf 16 nun: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.

Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Zehn der 17 Landesärztekammern haben diese Formulierungen in ihre jeweiligen Berufsordnungen übernommen, sechs Kammern verzichten auf diese Formulierung gänzlich. (bee)

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