Cannabis-Verordnung

Etwa jeder dritte Antrag wird abgelehnt

Seit drei Jahren dürfen Cannabis-haltige Arzneimittel auf Kassenkosten verordnet werden. Doch die Antragstellung hat Tücken.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Zwei von drei Anträgen auf medizinisches Cannabis hat die Barmer im Jahr 2019 bewilligt.

Zwei von drei Anträgen auf medizinisches Cannabis hat die Barmer im Jahr 2019 bewilligt.

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Berlin. Etwa jeder dritte Antrag auf Kostenübernahme für cannabishaltige Medikamente wird von der Barmer abgelehnt. Das hat eine Analyse der Krankenkasse drei Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes ergeben.

So hat die Barmer nach eigenen Angaben von 2017 bis Ende Januar dieses Jahres 14.986 Anträge auf Cannabis-haltige Arzneimittel erhalten. Davon seien 10.255 bewilligt worden. Eine Quote von 68,4 Prozent. Abgelehnt wurden 4731 Anträge.

Zahl der Anträge steigt

Die Zahl der Anträge ist in den vergangenen Jahren gestiegen, die Bewilligungsquote im vergangenen Jahr allerdings gesunken. Bei der Barmer gingen von März bis Dezember 2017 3090 Anträge auf Kostenübernahme ein, positiv beschieden wurden 65 Prozent. Ein Jahr später wurden 5238 Anträge gestellt, 72 Prozent wurde zugestimmt. Im vergangenen Jahr gingen 6094 Anträge ein (siehe nachfolgende Grafik).

67 Prozent der Antragsteller konnten die Medikamente auf Kassenkosten verordnet werden. „Cannabis-Anträge werden zum Beispiel abgelehnt, wenn sie bei Krankheitsbildern zum Einsatz kommen sollen, für die andere Therapiealternativen noch nicht geprüft wurden“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.

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Große regionale Unterschiede

Die Auswertung der Kasse zeigt auch erhebliche regionale Unterschiede bei den Bewilligungen. So seien die meisten Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Medikamente mit 3029 in Bayern gestellt worden, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (2871) und Baden-Württemberg (1310).

„In Bayern gibt es auch deshalb so viele Cannabis-Verordnungen, weil es dort seit Mitte der 90er Jahre einen Forschungsschwerpunkt an der Universität München gab. Dementsprechend erfahren sind die Ärzte mit der Formulierung der Anträge“, sagt Marschall.

Dies sei nicht überall der Fall, weshalb es in manchen Regionen zu niedrigeren Bewilligungsquoten kommen könne. Diese reichen laut Barmer von 77,8 Prozent in Sachsen-Anhalt bis zu 56,4 Prozent in Hessen (siehe nachfolgende Karte).

Wenn in manchen Regionen viel weniger Cannabis-Anträge bewilligt werden könnten als in anderen, könne das an Informationsdefiziten und fehlerhaften Anträgen liegen, vermutet Marschall. Hier sei zusätzliche Aufklärung erforderlich.

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Kosten in Höhe von 35,3 Millionen Euro

Barmer-Versicherten sind nach Angaben der Kasse seit März 2017 fast 83.000 Packungen cannabishaltigerPräparate im Wert von etwa 35,3 Millionen Euro verordnet worden. Darunter seien fast 20.000 Packungen unverarbeiteter Cannabisblüten gewesen.

„Die Nachfrage nach Cannabisblüten ist so hoch, dass es mitunter zu Lieferengpässen kommen kann“, so Marschall. Dabei sei deren Einsatz nicht unproblematisch.

Anders als Rezepturen und Fertigarzneimittel wiesen sie sehr unterschiedliche Wirkstoffmengen auf und seien schwer dosierbar. Hier sei ärztliches Spezialwissen bei der sachgerechten Verordnung gefragt, damit die Blüten in ein therapeutisches Gesamtkonzept eingebaut werden könnten. Zudem seien Cannabisblüten teurer als Kapseln und Sprays.

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