Pandemieschutzgesetz II

Gesundheitspolitiker wollen mehr Einfluss auf ÖGD

Der Bundestag hat das geplante Pandemieschutzgesetz II beraten. Die Abgeordneten kündigen an, den Ländern genau auf die Finger zu schauen, wie diese die getroffenen Vereinbarungen zur Lockerung der Corona-Beschränkungen umsetzen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach sich in der Bundestags-Beratung dafür aus, in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mehr zu testen, da sich dort die Coronavirus-Infektionsrisiken konzentrierten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach sich in der Bundestags-Beratung dafür aus, in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mehr zu testen, da sich dort die Coronavirus-Infektionsrisiken konzentrierten.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. In den Ländern wird die Öffnung des öffentlichen Lebens nach den Beschlüssen von Bund und Ländern am Mittwoch weiter vorangetrieben. Im Bundestag wurden am Donnerstag Forderungen an die Länder laut, der neuen Verantwortung gerecht zu werden.

Zudem kritisierten Abgeordnete, dass die geplante Ausweitung von Tests auf SARS-CoV-2 von den gesetzlich Versicherten bezahlt werden soll, statt vom Steuerzahler.

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Es gebe kein Monitoring, wie der Öffentliche Gesundheitsdienst personell tatsächlich ausgestattet sei, warnte der CDU-Abgeordnete und Präsident der Ärztekammer Nordrhein Rudolf Henke. Der Bundestag müsse nun darüber wachen, dass die Länder ihre Zusagen einhielten, sagte Henke bei der ersten Lesung des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite.

Nur Geldmittel bereitstellen ist nicht

In eine ähnliche Richtung argumentierte Hilde Mattheis (SPD). Nachdem der Bund mit dem Gesetz die den Ländern und Kommunen zugeordneten Gesundheitsämter stark unterstütze, müsse eine Debatte geführt werden, wie die Verantwortung für die Gesundheitsvorsorge zwischen Bund und Ländern neu austariert werden könne.

Der Obmann der FDP-Fraktion im Bundestag, Professor Andrew Ullmann, betonte, dass die Kosten der Stärkung des ÖGD nicht einseitig zu Lasten des Bundes gehen dürften, während sich die Länder sich einen „schlanken Fuß“ machen könnten.

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Eingangs der Debatte hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den ÖGD als „wichtigen Pfeiler“ in dieser Krise bezeichnet. Es sei zudem wichtig, in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mehr zu testen, da sich dort die Infektionsrisiken konzentrierten.

Deshalb wolle die Regierung es mit dem Gesetz möglich machen, dass die gesetzlichen Kassen präventives Testen dort finanzierten.

Der Gesetzentwurf geht von 60 Millionen Euro für je eine Million Tests aus. Die Kliniken hingegen rechnen mit 500.000 Tests pro Woche, Patientenschutzorganisationen mit einer Million Tests in der Pflege pro Woche.

Schutzgesetz in Kürze

  • ÖGD: Der Bund will den Öffentlichen Gesundheitsdienst technisch und personell aufstocken, um ihn besser in die Lage zu versetzen, Infektionsketten nachzuverfolgen.
  • Tests sollen auch symptomunabhängig Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
  • Pflegeprämie: Pflegekräfte sollen bis zu 1500 Euro Prämie steuerfrei erhalten können. 500 Euro sind optional und können von den Ländern und den Arbeitgebern ausgezahlt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) fordert indes Tests für alle an der Gesundheitsversorgung beteiligten Personen mindestens einmal in der Woche. Gegen die geforderte Zusatzbelastung haben die Kassen bereits Widerspruch eingelegt.

Kritik an Pflegeprämie

Aus der Opposition kam zudem Kritik an der Pflegeprämie. Anstatt einer einmaligen Prämie von bis zu 1500 Euro verdienten die Angehörigen der Pflegeberufe eine Aufstockung ihrer Löhne von 500 Euro im Monat, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der Linken Achim Kessler.

Maria Klein-Schmeink von den Grünen forderte, die Prämie mehr Berufsgruppen im Gesundheits- und Pflegewesen zugänglich zu machen.

Nach den Öffnungsbeschlüssen gehen ärztliche Organisationen von einem Wiederanstieg der Neuinfektionen aus. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) sieht die Belastungsgrenze des Gesundheitswesens, sowohl ambulant als auch stationär, bei 16.340 Neuinfektionen erreicht.

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