Hilde Mattheis zur AMNOG-Novelle

"Ich bin auf keinem Basar"

Eine Selbstverwaltung im Fadenkreuz, stark steigende PKV-Beiträge, die AMNOG-Novelle: Im Exklusiv-Interview spricht die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion über zahlreiche Baustellen der Gesundheitspolitik.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Hilde Mattheis

'Ich bin auf keinem Basar'

© Tobias Pietsch

Aktuelle Position: Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag

Ausbildung/Werdegang: Mattheis ist studierte Pädagogin und war Lehrerin in Grund- und Hauptschulen

Karriere: Sie gehört seit 2002 demdeutschen Bundestag an undvertritt dort den Wahlkreis Ulm/Alb

Privates: Geboren 1954 in Finnentrop; Hilde Mattheis ist verheiratet und hat zwei Töchter

Ärzte Zeitung: Frau Mattheis,in der PKV werden zweistellige Beitragssprünge erwartet. Muss die Politik an dieser Stelle eingreifen?

Hilde Mattheis: Dass die Privatversicherten solche Beitragssprünge erfahren müssen, ist keine überraschende Entwicklung. Es ist aber erstaunlich, dass von Seiten der PKV auf einmal alle schreien, dass die Politik etwas tun müsse. Ich möchte gerne etwas tun, nämlich die Bürgerversicherung einführen. Damit wären die Interessen aller Versicherten gewahrt.

Der erste wichtige Schritt hin zu einer Bürgerversicherung wäre neben der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung die Möglichkeit für Beamtinnen und Beamte ohne wie jetzt Nachteile zu erfahren in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.

Ist der Gesetzgeber nicht deshalb adressiert, weil die PKV gesetzliche Vorgaben für den Zeitpunkt von Preiserhöhungen hat? Werden sich die Spielregeln ändern?

Mattheis: In dieser Legislaturperiode sicher nicht. Aber von uns bekommen die Versicherten die Botschaft: Wir wollen und werden die Zweiklassenmedizin überwinden.

Ärzte schauen auch auf die Vergütung. Privatpatienten sind lukrativ…

Mattheis: Man muss bei der Sichtweise Prioritäten setzen. Meine Priorität sind die Interessen der Versicherten. Das beinhaltet Versorgungssicherheit, Versorgungsqualität und eine solidarische Finanzierung.

Würde denn die Ärztevergütung einer Bürgerversicherung eher beim heutigen EBM oder beim vorliegenden Entwurf einer neuen GOÄ liegen?

Mattheis: Mein Kollege Karl Lauterbach hat sich diesbezüglich schon einmal geäußert. Ich will dem zum jetzigen Zeitpunkt nichts hinzufügen. Das muss man in einem politischen Prozess miteinander aushandeln.

Sie haben vor kurzem die KBV zur Mitarbeit bei der Bedarfsplanung angemahnt. Warum eigentlich? Die KBV ist als Trägerorganisation des Gemeinsamen Bundesausschuss doch ohnehin mit im Boot…

Mattheis: Das ist ein Stück weit der Gesamtdebattenlage um die KBV geschuldet. Ich möchte das an dem Beispiel Notfallambulanzen festmachen. Der Gesetzgeber hat den Auftrag gegeben, dass sich die Krankenhäuser und die KVen einigen, wie sie die Notfallversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Leider stehen die Beteiligten da auf der Bremse. Ich gehe davon aus, dass Gesetze auch für die KBV gelten.

Wird die Neuausrichtung der Bedarfsplanung nicht eigentlich von den unparteiischen Mitgliedern verzögert? Um die wissenschaftlichen Grundlagen zu verbreitern, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse bis in zwei, drei Jahren vorliegen sollen...

Mattheis: Für uns ist die kleinräumige Ausrichtung der Bedarfsplanung und die Berücksichtigung von sozialen Faktoren wie der Einkommensverteilung und der Zusammensetzung der Bevölkerung ein richtiger Schritt. Unsere politische Verantwortung ist es, darauf zu achten, dass die Maßnahmen, die wir im Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen haben, schnell umgesetzt werden. Da bin ich zugegebenermaßen ein wenig ungeduldig.

Was wollen Sie mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz?

Mattheis: Das ist eine schwierige Materie. Einerseits müssen wir die Arbeit der Rechtsaufsicht verbessern. Dabei sind wir aufgefordert, dass die Rechtsaufsicht, die das Ministerium zum größten Teil ausübt auch getätigt wird. Andererseits geht es um die Stärkung der Selbstverwaltung.

Der Entwurf gilt als "Lex Köhler"...

Mattheis: Ich bin nicht gewillt, dieses Gesetz als "Lex Köhler" zu verabschieden. Unser Signal muss sein, dass eine Körperschaft kein Selbstbedienungsladen ist, sondern genauso in der Verantwortung für die Allgemeinheit steht, wie wir das auf politischer Ebene für uns selber definieren.

Die Kritik, die an dem Gesetzesvorhaben geäußert wird, ist ja, dass die Rechtsaufsicht viel stärker Richtung Fachaufsicht rutschen könnte, zumindest im Falle der KBV…

Mattheis: Da gebe ich Ihnen gerne Recht. Diese Diskussion muss geführt werden. Ich möchte, dass das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz den Namen verdient, der ihm gegeben wurde. Ich bin der Ansicht, dass wir lieber noch einmal darüber sprechen, ob das wirklich ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist, oder ob es nicht eher ein Gesetz ist, mit dem wir versuchen, viele zu schlagen, wenn wir nur einen treffen wollen.

Der Bundestag beschließt Gesetze. Die Ausarbeitung überträgt er in der Regel der Selbstverwaltung. Schneidet sich die Politik nicht ins eigene Fleisch, wenn sie die Selbstverwaltung stutzt?

Mattheis: Deshalb sage ich ja, ich möchte, dass das Gesetz einmal seinen Namen verdient. Ich glaube, wir tun gut daran, die gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Selbstverwaltung einzufordern. Ich glaube nicht, dass es uns gelingt, unser Gesundheitssystem über Qualität und Patientenorientierung zu definieren, wenn wir es ausschließlich Funktionären überlassen - und nicht mit einer starken Selbstverwaltung so etwas wie ein gesamtgesellschaftliches Instrument haben.

Sie sprechen über die Stärkung der Vertreterversammlungen, der Delegierten…

Mattheis: Ja, natürlich! Das hat sich in der Vergangenheit bewährt. Ob zwischenzeitlich eine Schieflage entstanden ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Ich glaube aber, dass das Grundprinzip einfach wichtig und gut ist. Und eine Fachaufsicht ist im Prinzip nicht dazu geeignet, so etwas wie eine Stärkung zu produzieren. Man muss aber sehr stark darauf dringen, dass die Rechtsaufsicht ihre Aufgabe erfüllt. Zum Beispiel um aufzudecken und zu sanktionieren, was in der Vergangenheit in der KBV passiert ist.

Themenwechsel. Wie ist der Fahrplan bei der AMNOG-Novelle?

Mattheis: Der Fahrplan ist relativ offen. Wir diskutieren im Hintergrund noch über bestimmte Punkte. Dazu haben wir uns mit den Kollegen der Union auf eine Diskussionsagenda verständigt. Am 12. Oktober soll der Regierungsentwurf aus dem Kabinett kommen. Und dann werden wir sicherlich in den nächsten Monaten noch intensiv miteinander sprechen.

Das Gesetz sieht ja eine Vertraulichkeit der Erstattungspreise vor. Woher sollen Ärzte die Signale bekommen, dass sie wirtschaftlich verordnen?

Mattheis: Ich finde, das ist eine völlig überhöhte Debatte. Weil wenn man genau hinschaut, sieht man, dass so viele Player über die Preise informiert sein müssen, dass man von Vertraulichkeit nicht mehr sprechen kann. Ein Anruf genügt, und ich weiß den Preis. Was soll das?

Wo ist die Kompromisslinie?

Mattheis: Es gibt keinen Kompromiss. Wir lassen alles so, wie es jetzt ist.

Steht das dann so im mit Spannung erwarteten Kabinettsentwurf?

Mattheis: Das wird man aushandeln müssen. Ich sehe den Kompromiss nicht. Wenn er darin läge, die Halböffentlichkeit noch umfangreicher zu informieren, sehe ich den Mehrwert nicht. Das wird also ein harter Verhandlungspunkt.

Könnte man die Vertraulichkeit gegen eine Rückwirkung der Erstattungspreise eintauschen?

Mattheis: Die Debatte beginnt ja jetzt erst. Allerdings bin ich auf keinem Basar.

Das Pflegeberufegesetz ist auch eine Hängepartie. Wie geht es damit weiter?

Mattheis: Das liegt an den Kollegen von CDU und CSU. Ich weiß, dass das Familienministerium sofort bereit wäre, die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Ich weiß, dass das Gesundheitsministerium sofort bereit ist. Da blockiert die Unionsfraktion.

Was genau blockiert sie denn?

Mattheis: Sie haben den Eindruck, dass man mit der Generalistik nicht das Ziel erreichen kann, möglichst viele Menschen für die Pflegeberufe zu begeistern. Die Blockadehaltung einiger weniger ist verfehlt. Es muss uns gelingen in der großen Koalition, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Es muss gelingen. Wir haben aufwachsende Beschäftigung ausschließlich im Gesundheits- und Tourismussektor. Und dafür muss es Berufsperspektiven geben. Mir geht es darum, mit diesem Reformgesetz zu zeigen, wie wichtig der Sektor ist. Da gilt das Wort. In Sonntagsreden darf man nichts anderes sagen als man im Alltag tut. Wer den Fachkräftemangel immer wieder als Problem anprangert, wer für die Pflege mehr fordert, der muss jetzt auch hier zustimmen.

Gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen. Dazu haben Sie mit weiteren Abgeordneten einen eigenen Antrag eingebracht. Warum gibt es diese Debatte überhaupt, in der Forschung wird ja kein Mangel empfunden?

Mattheis: Forschung an nicht Einwilligungsfähigen, die davon einen individuellen Nutzen haben, ist heute schon möglich. Sprich: Wenn ein Forschungsvorhaben individuellen Nutzen hat, kann mein Betreuer heute für mich sagen: Ja, ich bin einverstanden, dass mein Schutzbefohlener an dem Projekt teilnimmt. Auch Eltern können für ihre Kinder die Teilnahme an Forschungsprojekten jetzt schon bestimmen. Selbst die Pharmaindustrie und alle, die in der Forschung unterwegs sind, definieren, dass jedes Forschungsvorhaben in der Regel einen individuellen Nutzen aufweist.

Dort heißt es, individueller Nutzen sei auch dadurch gegeben, dass ein Patient während eines Projekts eine intensivere Begleittherapie erfahre, auch wenn er von dem daraus entwickelten Medikament im Nachhinein nicht mehr profitiere. Das wurde in der Anhörung so formuliert.Wir wollen regeln, dass Menschen selbstbestimmt vorab ihr Einverständnis für gruppennützige Forschung geben. Ich möchte, dass dies wie bei der Patientenverfügung geregelt ist, es also keine ärztliche Beratungspflicht gibt.

Denn warum sollte es eine ärztliche Beratungspflicht geben, wenn der Arzt das Forschungsvorhaben, das vielleicht erst in 20 Jahren durchgeführt wird, gar nicht kennt. Ich rate dazu diese Debatte nicht zu überhöhen, denn was geregelt werden soll, ist ausschließlich meine Möglichkeit der Selbstbestimmung. Alle anderen Dinge, die diskutiert werden sind bereits Realität.

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