Notfallreform
Internisten wollen alle ins Boot holen
Die Neuorganisation der Notfallversorgung treibt Ärzte, Krankenhäuser und AOKen um.
Veröffentlicht:BERLIN. Die geplante Reform von vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung in den Krankenhäusern sorgt für lebhafte Diskussionen. Umstritten ist dabei, wer den Sicherstellungsauftrag für die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) erhalten soll. Darüber liegen die Vertragsärzte und die Krankenhäuser bereits im Clinch. Am Montag meldete sich der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) mit einem Kompromissvorschlag zu Wort. Auch die Kassenseite schaltete sich ein.
AOK will INZ nicht übernehmen
Es gehe nicht darum, mit Vertragsärzten und Krankenhäusern den Betrieb der INZ zu übernehmen, hieß es am Montag beim AOK-Bundesverband. Richtig sei aber, die Kassen bei der Standortwahl zu beteiligen. „Die Anzahl und Lage der Standorte der neuen INZ wird für die Neuorganisation der ambulanten Notfallversorgung entscheidend sein“, sagte AOK-Bundesverbands-Chef Martin Litsch am Montag der „Ärzte Zeitung“.
Daher sollten Krankenkassen, KVen und Landeskrankenhausgesellschaften die Planung unter Rechtsaufsicht der Länder erarbeiten. Hilfreich wäre darüber hinaus eine Rahmenrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) mit Planungskorridoren, sagte Litsch.
Der Berufsverband Deutscher Internisten hat eine große Lösung ins Spiel gebracht. „Kassenärztliche Vereinigungen (KV), Krankenhäuser mit INZ und der Rettungsdienst regeln zukünftig in dreiseitigen Verträgen mit den Krankenkassen die Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland“, heißt es in einer am Montag verbreiteten Meldung der Internisten.
Internisten für große Lösung
Im BDI ist von den haus- und fachärztlich niedergelassenen Internisten bis zu den internistischen Disziplinen im Krankenhaus das gesamte Spektrum des Fachs vertreten. „Durch die Kooperation von KV, Krankenhäusern mit INZ und Rettungsdienst wird es gelingen, zukünftig die Last der Sicherstellung auf mehrere Schultern zu verteilen“, zeigte sich BDI-Präsident Professor Hans Martin Hoffmeister sicher.
So könnten die regionalen Strukturen unverändert eingebunden werden, die aufsichtführenden Landesministerien könnten als Schiedsstelle wirken, sollten sich die Beteiligten nicht auf eine Kooperationsvereinbarung einigen können. Gleichzeitig könne das BDI-Modell den aufkommenden verfassungsrechtlichen Konflikt zwischen Bund und Ländern über die Zuständigkeit für den Rettungsdienst entschärfen.
Der Rettungsdienst soll nach den bisher bekannten Reformvorstellungen ein eigenständiger Leistungsbereich im SGB V werden. Damit übernähme der Bund einen Gutteil der Verantwortung für die Dienste. (af)