KBV-VV
Kampf dem Versorgungsgesetz - mit allen Mitteln
Öffentlichkeitswirksam, aber auch hinter verschlossenen Türen will die KBV für Änderungen am Versorgungsstärkungsgesetz kämpfen. Die Vertreterversammlung bekräftigte am Freitag ihre Kritik an den geplanten Regelungen.
Veröffentlicht:BERLIN. Eine Woche vor der ersten Lesung im Bundestag (6. März) hat die KBV-Vertreterversammlung am Freitag in Berlin ihre ablehnende Haltung zu zentralen Regelungen des Versorgungsstärkungs-Gesetzes (VSG) der großen Koalition erneuert.
"Wir schöpfen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel aus, um auf die Politik einzuwirken. Aber diese Mittel sind eher solche des Wortes, und auch dies wird nicht immer publikumswirksam gewechselt", sagte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen.
Zum verbalen Kampf zählt für Gassen auch die Medienkampagne der KBV gegen das Gesetz. Sie läuft unter dem Motto "Wir arbeiten für Ihr Leben gern. Solange die Politik uns lässt."
Die hat inzwischen reagiert: BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz erklärte am 25. Februar auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Harald Terpe hin, der KBV sei Öffentlichkeitsarbeit auch gestattet, "um Verständnis für die Belange der Vertragsärzte zu gewinnen oder um öffentlich Konflikte deutlich zu machen".
Weiter heißt es dann süffisant, es sei aber "von der Frage der Zulässigkeit gesondert zu betrachten", ob die KBV ihren Standpunkt zum VSG nicht "in einer stärker sachbezogenen Weise zum Ausdruck bringen sollte".
KBV: Nachwuchs verunsichert über die verändernden Rahmenbedingungen
Auf strikte Ablehnung der KBV stößt die geplante Parität von haus- und fachärztlichen Vertretern in der Vertreterversammlung.
Gerade weil die KBV für alle Ärzte und Psychotherapeuten zuständig sei, dürfe sie nicht parteilich denken. In diesem Zusammenhang wurde die Bildung eines Koordinierungsausschusses für haus- und fachärztliche Angelegenheiten von der VV auf Eis gelegt.
In dem Gesetz sieht Gassen ferner den Versuch, ein neues System zu etablieren, in dem der eigenverantwortlich in eigener Praxis arbeitende Arzt durch "anonyme Großstrukturen von angestellten Ärzten (...) Patienten wie Stückgut abarbeiten".
Gassen: "Einen konzerngesteuerten MVZ-Betreiber interessiert die Arzt-Patienten-Bindung bloß im pekuniären Sinn. Für ihn zählen am Ende des Tages nur die Bilanzen."
Junge Menschen studierten nicht Medizin, weil sie in Gesundheitsfabriken Patienten wie am Fließband abarbeiten wollten. Der Nachwuchs sei verunsichert über die sich verändernden Rahmenbedingungen.
E-Health-Gesetz in Zielsetzung richtig
Grundsätzlich begrüßte Gassen die Pläne für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Die Regelung, wonach ein Verfahren nur auf Antrag, etwa einer Kammer oder eines Berufsverbandes, eingeleitet werden könne, verhindere diffuse Verdächtigungen.
Die KBV lehnt es jedoch ab, dem Bundesgesundheitsministerium und der Öffentlichkeit regelmäßig darüber zu berichten, ob und mit welchem Ergebnissen sie korruptem Verhalten nachgegangen ist.
Ferner fordert sie Rechtssicherheit für legale und im SGB V genannte Kooperationsformen. Es wäre "verheerend" etwa für die ASV, wenn die Teilnehmer Sorge haben müssten, als potenzielle Straftäter angesehen zu werden.
Das E-Health-Gesetz sei in der Zielstellung richtig, so Gassen, seine Instrumente sieht er kritisch. "Das Ministerium folgt dem Grundsatz von Zuckerbrot und Peitsche. Besser wäre das Motto ,Fördern statt Strafen‘".