Leere Krankenhausbetten
Koalition dreht an der Höhe der Corona-Entschädigung
Kleine Krankenhäuser machen möglicherweise Plus mit dem Rettungsschirm. Der Gesetzgeber will eingreifen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Koalition nimmt Korrekturen am Schutzschirm für die Krankenhäuser vor. Ein Grund ist, die Motivation der Krankenhäuser zur Rückkehr in den Regelbetrieb nicht durch die Höhe der Ausgleichspauschalen zu dämpfen.
Mit einem Änderungsantrag, der am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, wollen die Fraktionen von Union und SPD nun die bislang einheitlich geltende Freihalte-Pauschale von 560 Euro am Tag für im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum nicht belegte Betten differenzieren. Dafür schalten sie eine Ermächtigungsgrundlage für den Bundesgesundheitsminister scharf, die mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz am 27. März beschlossen worden ist. Demnach kann Gesundheitsminister Jens Spahn im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Bundesrat die Höhe der Entschädigung abweichend regeln. Die Entschädigung kann für jeden Tag zwischen dem 16. März und dem 30. September beantragt werden.
Die Differenzierung sei angezeigt, wenn sich die durchschnittlichen Kosten von verschiedenen Gruppen von Krankenhäusern unterscheiden und eine einheitliche Pauschale zu Über- oder Unterdeckung der durchschnittlichen Kosten führen, heißt es in der Begründung der geplanten Änderung der Paragrafen 21 bis 23 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Die Änderung soll zusammen mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen werden.
Kleine Häuser stellen sich besser
Im Visier haben die Abgeordneten eher kleinere Krankenhäuser. „Ich begrüße, dass es zukünftig eine Differenzierung bei der Pauschale für die freigehaltenen Krankenhausbetten geben wird. Aktuell ist es eher so, dass die kleineren Häuser von der Pauschale profitieren, da sie für diese Krankenhäuser eine Überdeckung darstellt, während die entgangenen Einnahmen der Maximalversorger nicht ausreichend abgebildet werden“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages Erwin Rüddel (CDU) auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“. Mit der Änderung solle nun mehr Gerechtigkeit geschaffen werden.
An einer anderen Stelle erfüllen die Koalitionäre eine Forderung der Krankenhäuser. Für Testungen auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus sollen die Kliniken ein Zusatzentgelt erhalten. Die Höhe sollen die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung in der Woche nach Verkündung des Gesetzes aushandeln.
100 Millionen Euro im Monat für Tests
Im Vorfeld der Beratungen hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft einen Bedarf von 500.000 Testungen pro Woche angemeldet. Dafür müssten rund 100 Millionen Euro im Monat in die Fallpauschalen eingerechnet werden.
Mit einem weiteren Änderungsantrag schaffen die Gesundheitspolitiker von Union und SPD einen Anspruch für gesetzlich Versicherte auf „bestimmte Testungen“, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder Antikörper gegen das neuartige Coronavirus festzustellen. So soll sichergestellt werden, dass auch Menschen ohne Symptome zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung getestet werden können. Vorausgehen muss allerdings eine entsprechende Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Der Aufwand für die Testung von symptomfreien Menschen soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt werden.