Kommentar zu Schwangerschaftsabbrüchen

Lasst die Ärzte einfach helfen!

Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist mit vielen Emotionen behaftet. Frauenärzte fordern eine differenzierte gesellschaftliche Diskussion ein.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

Vielleicht hat die mittlerweile verworfene Idee aus Baden-Württemberg, die Bereitschaft Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen zur Einstellungsbedingung für Ärzte an Universitätsfrauenkliniken zu machen, im Nachhinein doch noch etwas Gutes. Denn die jetzt veröffentlichte Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie des Berufsverbandes der Frauenärzte zeigt, wie sehr sich die Gynäkologen beim Thema Schwangerschaftsabbruch von der Politik im Stich gelassen fühlen – und das zurecht.

In Deutschland gibt es für Schwangerschaftsabbrüche hohe Hürden. Frauen, die diese genommen haben, konnten nachweisen, dass sie sich in einer Notlage befinden. Ihnen steht das Recht auf kompetente medizinische Hilfe zu. Ärzten, die ihnen diese Hilfe anbieten, wird aber seit vielen Jahren nicht nur durch selbsternannte „Lebensschützer“ das eigene Leben schwer gemacht. Auch die halbgare Reform des Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Abtreibungen stärkt den Frauenärzten nicht gerade den Rücken. Wen wundert es da, dass immer weniger Ärzte diese Eingriffe vornehmen wollen.

Das Beispiel Baden-Württemberg zeigt, was passiert, wenn die politische Unterstützung für die Gynäkologen fehlt. Das Bundesland kann seinen Auftrag, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, kaum noch erfüllen. Da wollte man plötzlich die Ärzte in die Pflicht nehmen.

Solche Überlegungen wären gar nicht nötig, wenn Ärzte, die lediglich ihre Arbeit machen und Frauen in Notlagen helfen, unbehelligt und mit gesellschaftlicher Unterstützung ihren Beruf ausüben könnten.

Schreiben Sie der Autorin: christiane.badenberg@springer.com

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 23.07.202010:52 Uhr

In den letzten Jahren haben selbsternannte "Lebensschützer" systematisch Strafanzeigen gegen mehrere hundert Ärztinnen und Ärzte wegen angeblicher "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche gestellt.

Liest man den § 219a im Original:
"§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird."
muss man ernsthaft fragen, ob derzeit beim § 219a sich die deutsche Rechtsprechung und Jurisprudenz nicht von "Lebensschützern" vorführen lässt?
§ 219a Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet bereits im Titel ein Werbeverbot und keine Informationssperre.

Es ist gut, dass sich die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe bzw. der Berufsverband der Frauenärzte gegen veraltete Ideologien: "Frauen zurück an Heim und Herd", "KKK=Kinder, Küche, Kirche" und Revisionen von Frauenrechten und reproduktiver Selbstbestimmung stellen.

Mf + kG, Dr. med. Th.G.Schätzler, FAfAM Dortmund (Ex-Mitarbeiter Lore-Agnes-Haus der AWO/Essen: "Familienplanung, Schwangerschaftskonflikte und Fragen der Sexualität)

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