Spahns Dilemma

Notfallreform klappt nur, wenn Länder Kompetenzen abgeben

In einer Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium tragen die Länder ihre Einschätzung der geplanten Reform der Notfallversorgung vor. Der Teufel könnte im Detail stecken.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Das Rettungswesen ist Ländersache und soll nun zu einem eigenen Leistungsbereich im SGB V aufgewertet werden.

Das Rettungswesen ist Ländersache und soll nun zu einem eigenen Leistungsbereich im SGB V aufgewertet werden.

© Stephan Jansen / dpa / picture alliance

In einer Fachanhörung beziehen die Länder an diesem Mittwoch Stellung zur geplanten Reform der Notfallversorgung. Zu dem nicht öffentlichen Arbeitstreffen im Bundesgesundheitsministerium werden Vertreter der Gesundheits- und der Innenministerien der Länder erwartet. Dabei geht es um zahlreiche Änderungen an den Strukturen der Notfallversorgung.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Mitte Juli seine Umbaupläne für die Notfallversorgung vorgestellt und den Ländern einen Gesetzentwurf zur Bewertung übermittelt.

Im Entwurf wird betont, Deutschland verfüge über umfassend ausgebaute Systeme der Notfallversorgung in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie über ein ebenfalls gut etabliertes Rettungswesen. Diese drei Versorgungsbereiche unterlägen jeweils unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten und Ordnungsprinzipien, was ihre Planung, Finanzierung und Leistungserbringung angehe.

Dank der Kooperationen mit Krankenhäusern hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Notdienstversorgung in den vergangenen Jahren weiterentwickelt und insbesondere durch Einrichtung von Portalpraxen an Kliniken eine bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen erreicht, stellt der Entwurf fest.

Sicherstellung soll an die Länder gehen

Zahlreiche Krankenhäuser beklagten jedoch weiterhin „eine wachsende Inanspruchnahme von Notfallambulanzen auch bei leichteren Erkrankungen und Verletzungen“. Insofern sei eine „weitergehende Verknüpfung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen erforderlich“.

Zentrale Aufgabe einer Reform der Notfallversorgung sei es, „die regional sehr unterschiedlichen Strukturen in ein neues System der integrierten Notfallversorgung zu überführen“ und Patienten in die für sie richtige Versorgungsebene zu steuern.

Eine zentrale Rolle für die künftige Notfallversorgung spielen laut Entwurf die neuen Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese sollen an Kliniken angesiedelt sein. Der Sicherstellungsauftrag für die INZ würde bei den Ländern liegen.

Bei den INZ kann es sich um neu zu schaffende Einheiten oder bereits vorhandene, von KVen betriebene Portalpraxen handeln, die zu INZ weiterentwickelt werden. Sie sollen „räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Einrichtungen mit eigenständiger, fachlich unabhängiger Leitung“ sein.

Außerdem sollen ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfallambulanzen der Krankenhäuser miteinander verschmelzen. Länder und KVen sollen Gemeinsame Notfall-Leitstellen (GNL) schaffen. In diesen sollen die Rettungsleitstellen und die Terminservicestellen der KVen aufgehen.

Bundesweite Vorgaben für den Rettungsdienst

Im Rahmen des nicht öffentlichen Arbeitstreffens von Vertretern aus Bund und Ländern dürfte es darum gehen, die Länder zu überzeugen, einige Kompetenzen zugunsten des Bundes abzugeben. Das betrifft vor allem den Rettungsdienst. Das Rettungswesen ist Ländersache und soll nun zusätzlich zur ambulanten und stationären Versorgung zu einem eigenen Leistungsbereich im SGB V aufgewertet werden.

„Die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes als eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung und die damit verbundene Koordination von Rettungsdienst und anderen Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung erfordern bundesweite Rahmenvorgaben sowie eine Aufteilung der Finanzierungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. „Grundsätzlich“ soll jedoch „an der bestehenden Regelungsverantwortung der Länder für Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes festgehalten werden“, wird betont.

Ob dieser Passus reicht, um die Länder vom Neuzuschnitt beim Rettungswesen zu überzeugen, bleibt abzuwarten. Auch Fragen der Finanzierung dürften eine Rolle spielen.

Grundsätzlich erntet der Reformplan Spahns Beifall von der Länderseite. Initiativen, die zum Ziel hätten, die gegenwärtig für die Notfallversorgung vorgehaltenen Ressourcen zu bündeln, seien dringend notwendig, hatte etwa Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) gegenüber der „Ärzte Zeitung“ betont.

Differenzen zwischen Klinken und Vertragsärzten

Streit über Verantwortlichkeiten beim Aufbau der INZ dürfte es indes zwischen Kliniken und Vertragsärzten geben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte zuletzt mehrfach betont, die Kliniken könnten die neu zu schaffenden Zentren alleine betreiben und die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten auch ohne die KVen „im Sinne einer guten und nachhaltigen Organisation der ambulanten Notfallversorgung bewerkstelligen“.

Die KBV hatte demgegenüber angemahnt, „bewährte Strukturen“ der Notfallversorgung dürften nicht einfach aufgegeben werden. Vielmehr gelte es, vorhandene Ressourcen besser zu nutzen.

Der Gesetzentwurf wiederum betont, dass die Länder bei der Planung und Gestaltung der INZ die Strukturen des vertragsärztlichen Notdienstes berücksichtigen sollen. Kliniken mit INZ müssen die vom GBA im Frühjahr 2018 festgelegten Kriterien für die Teilnahme an der Notfallversorgung erfüllen.

Das Reformgesetz zur Notfallversorgung soll bis Jahresende stehen.

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