Trisomie 21

Politiker fordern Aufklärung über vorgeburtliche Tests

Abgeordnete aller Fraktionen im Bundestag monieren fehlende Daten über vorgeburtliche genetische Untersuchungen. Das gelte auch für Tests auf Trisomie 21. Die Politiker fordern jetzt, verlässliche Daten zu erheben.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Abgeordnete aller Fraktionen im Bundestag fordern bessere Daten über die pränataldiagnostische Praxis in Deutschland.

Es gebe keine bundesweiten Daten zu vorgeburtlichen Tests auf Trisomie 21 sowie zu Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Down-Syndrom.

"Das macht es unmöglich, Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren", heißt es in einer Erklärung von Hubert Hüppe (CDU), Corinna Rüffer (Grüne), Dagmar Schmidt (SPD) sowie Katrin Vogler (Die Linke).

Regionale Daten liegen nur über das Fehlbildungsregister Sachsen-Anhalt und das Geburtenregister "Mainzer Modell" vor.

Ethikrat soll eingebunden werden

158 Parlamentarier aller Fraktionen hatten eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Darin wollten sie insbesondere Auskunft über vorgeburtliche Blutuntersuchungen, mit denen das Down-Syndrom festgestellt werden kann.

Die Antwort von BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) liegt nun vor.

Darin räumt sie ein, dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen der geplanten Erprobungsrichtlinie zum Praena-Test sich nicht grundsätzlich mit sozialen, ethischen und gesellschaftlichen Konsequenzen des vorgeburtlichen Tests beschäftigt.

Dies, so Widmann-Mauz, sei "Aufgabe des Gesetzgebers". Allerdings plane der Bundesausschuss, Mitglieder des Deutschen Ethikrates in die Diskussion einzubinden, berichtet sie.

Die mögliche Erprobung des Tests im Rahmen der GBA-Beratungen richte sich gerade nicht auf ein "voraussetzungsloses vorgeburtliches Screening auf Trisomie 21".

Der geplante Anwendungsbereich einer möglichen Erprobung dieser Methode im GBA beziehe sich "allein auf eine bestimmte Patientinnengruppe mit einem erhöhten Risiko für eine fetale Trisomie 21", stellt die Staatssekretärin klar.

Die Abgeordneten hingegen zeigen sich in Sorge über eine mögliche "Massenwendung" des Tests, denn dann "würden diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen einen Test entscheiden".

Kassen sollen Kosten tragen

Falls der GBA sich tatsächlich für eine Erprobung der vorgeburtlichen Blutuntersuchung entscheidet, müssten die gesetzlichen Kassen die Kosten für die teilnehmenden Versicherten übernehmen, stellt die Bundesregierung klar.

Eindeutig legt sich die Regierung darin fest, dass die pränatale Untersuchung auf das Down-Syndrom ein Gentest nach Paragraf 15 Absatz 1 Satz 1 Gendiagnostik-Gesetz ist.

Danach darf eine genetische Untersuchung nur zu medizinischen Zwecken und nur dann vorgenommen werden, wenn sie auf genetische Eigenschaften des Embryos zielt, die während der Schwangerschaft oder nach der Geburt die Gesundheit beeinträchtigen können.

Das sei bei der Trisomie 21 der Fall, so die Regierung.

Optional erlaubt der Praena-Test eine Geschlechtsbestimmung auch vor der zwölften Schwangerschaftswoche. Hier schreibt das Gesetz vor, dass das Geschlecht des Ungeborenen der Schwangeren nicht vor Ablauf dieser Frist mitgeteilt werden darf.

Die Regierung "geht davon aus, dass sich Ärztinnen und Ärzte (...) an die geltenden Vorschriften halten", heißt es. Erkenntnisse über Verstöße gegen diese Vorschrift gebe es nicht.

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