Für die Grünen absurd

Prävention vor Ort mit der BZgA

Das Präventionsgesetz ist auf der Zielgeraden. Umstritten ist ein aus Versichertengeld bezahlter Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. In gut zwei Wochen ist es aller Voraussicht nach soweit: Der Bundestag wird dann nach drei vergeblichen Anläufen in der Vergangenheit ein Präventionsgesetz verabschieden.

Teile des Gesetzes bleiben bis auf die Zielgerade umstritten. Ein Knackpunkt ist die geplante Umleitung von Versichertenbeiträgen in den Etat einer Unterbehörde des Gesundheitsministeriums.

Die Krankenkassen werden verpflichtet, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ab 2016 rund 35 Millionen Euro im Jahr zu überweisen.

Als Gegenleistung sieht der Gesetzgeber vor, dass die Bundeszentrale die Kassen bei ihren Präventionsaufgaben unterstützt, vor allem bei der Prävention in Lebenswelten.

Der Zwangszuschuss ist erheblich, stockt er doch den Etat der Bundeszentrale von derzeit rund 60,3 Millionen Euro auf annähernd 100 Millionen Euro im Jahr auf.

Grüne: Ein Beleg für die Ignoranz der Regierung

Für die Fraktion der Grünen im Bundestag sind die betreffenden Paragrafen ein Beleg für die Ignoranz der Bundesregierung in Sachen Prävention vor Ort.

"Die vorgesehene Konstruktion, dass die BZgA im Auftrag der Krankenkassen bei der Entwicklung und Umsetzung von Prävention vor Ort aktiv wird, ist absurd", teilte die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche der "Ärzte Zeitung" auf Anfrage mit.

Die Bundeszentrale sei weder regional noch lokal präsent. Auslöser des Wiederaufflammens der Diskussion ist die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen zum Auftrag der Bundeszentrale, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Vor allem bei der Gesundheitsprävention in Lebenswelten, also in Kitas, Schulen, Universitäten, aber auch in Freizeit und Sport, in Kinder- und Altenheimen soll die BZgA verbindlich mit den Kassen zusammenarbeiten.

Das schaffe die Voraussetzungen, gleiche Gesundheitschancen auch unter "vulnerablen Gruppen" herzustellen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die Bundeszentrale und "geeignete Kooperationspartner" sollen dafür "lebensweltbezogene Interventionsansätze und Materialien sowie adäquate Qualitätssicherungsverfahren konzipieren und deren Implementierung unterstützen".

Länder wohlen anscheinend BZgA auf Abstand halten

Was darunter zu verstehen sein könnte, darüber wird noch gerätselt. Es gebe Gespräche, Überlegungen, es handele sich um einen Prozess, hieß es am Freitag etwas wolkig in der Bundeszentrale in Köln.

Ganz ohne Kompetenzen in der Prävention vor Ort scheint die BZgA nicht zu sein. Aus der von Staatssekretärin Ingrid Fischbach unterzeichneten Regierungsantwort geht hervor, dass die Bundeszentrale "ständiger Gast" einer Arbeitsgruppe der Landesgesundheitsbehörden sei.

Zudem lege die BZgA ihre Broschüren und Multiplikationsmedien in den Gesundheitsämtern aus. Wie die Arbeit der BZgA vor Ort wirke, werde in Studien ausgewertet.

Die Länder scheinen die BZgA dennoch auf Abstand halten zu wollen. Sie haben klargestellt, dass eine direkte Intervention in den Lebenswelten durch die BZgA zu Parallelstrukturen führen könne.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung schlagen sie vor, den Auftrag der BZgA auf die Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in den Lebenswelten zu begrenzen.

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