Gesundheitsausschuss
Selbstverwaltung bleibt im Visier der Koalition
In letzter Minute haben sich Union und SPD geeinigt: Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz bleibt auf der Tagungsordnung. Betroffen sind auch die Vertragsärzte.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und ihrer Vertreterversammlung können sich auf die Suche nach Kandidaten für einen dritten, neutralen Vorstandsposten einrichten. Am Donnertagabend wird der Bundestag voraussichtlich das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschließen. Kurz vor Toresschluss haben sich die Koalitionäre am Mittwoch im Gesundheitsausschuss endgültig auf eine Konsensfassung des entsprechenden Gesetzentwurfs geeinigt.
Die Vorgabe suggeriere, dass mittels eines dritten Vorstands zwingend ein Hausarzt-Facharzt-Konflikt zu entschärfen sei, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl unmittelbar nach dem Ende der Verhandlungen der "Ärzte Zeitung". Ein solcher Konflikt existiere nicht und werde mit der Neuregelung ohne Not herbeigeredet, sagte Stahl.
"Die Wahl bei der KBV kann nach den neuen Regeln stattfinden", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Maria Michalk am Mittwoch der "Ärzte Zeitung". Sie sei erleichtert, dass die Koalitionäre nach "intensiven Gesprächen" zusammengefunden hätten. Das Projekt sei kurz vor dem Scheitern gestanden. Noch am Mittwoch habe die SPD für eine "Lex KBV" plädiert. Die Union habe dagegen ein Mehr an Transparenz in Organisation und Abläufen aller betroffenen Körperschaften zum Kern des Gesetzes machen wollen.
Gleichwohl haben Union und SPD den Regierungsentwurf an einigen Stellen entschärft. So sind die umstrittenen Vorgaben für die Mindestinhalte der Satzungen von KBV, Kassenzahnärztlicher Vereinigung, GKV-Spitzenverband, Medizinischem Dienst des Kassen-Spitzenverbands und Gemeinsamem Bundesausschuss entfallen. "Dieser Eingriff in die Satzungsautonomie war nicht tragbar", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis. Darüber hinaus wurden die Zuständigkeiten von Rechts- und Fachaufsicht klarer abgegrenzt.
Abgespeckt kommt nun auch das neue Aufsichtsinstrument des "Entsandten" des Ministeriums daher. Der "kleine Staatskommissar" soll bei Gefahr in Verzug eingesetzt werden, aber lediglich beratend und unterstützend tätig werden. Entscheidungen trifft nach wie vor der Vorstand der betroffenen Körperschaft – und haftet auch dafür.
Die verpflichtende Prüfung der Körperschaften durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist vom Tisch. Die Prüfungen sollen weiterhin vom Bundesversicherungsamt (BVA) vorgenommen werden. Die Verhandler hätten sich darauf geeinigt, das BVA dafür mit mehr Personal auszustatten. Die geplante Beteiligung von Patientenorganisationen in den Gremien des Medizinischen Diensts des GKV-Spitzenverbands wird nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern in einer nachfolgenden Verordnung.