Corona-Pandemie

Spahn will Schutzkleidung per Notverordnung organisieren

Regieren im Corona-Modus: Der Bundesgesundheitsminister legt eine weitere Eilverordnung vor. Dieses Mal geht es um das Beschaffen von Schutzausrüstung und Medizinprodukten.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Kürzlich machte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU, rechts) beim Besuch des Lagers eines Logistikunternehmens im thüringischen Apfelstädt ein Bild von der An- und Auslieferung medzinischer Schutzausrüstung.

Kürzlich machte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU, rechts) beim Besuch des Lagers eines Logistikunternehmens im thüringischen Apfelstädt ein Bild von der An- und Auslieferung medzinischer Schutzausrüstung.

© Martin Schutt / dpa

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine weitere Rechtsverordnung auf Grundlage der aktuellen Epidemie-Lage auf den Weg gebracht. Die neue Notverordnung regelt die Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung für Arztpraxen, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen.

Zuvor hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits eine Verordnung zur geänderten Arzneimittelversorgung vorgelegt. Diese soll Ärzten und Apotheken unter anderem die Rezeptstellung erleichtern.

Auch Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz geplant

Das Arbeitsministerium (BMAS) hatte in Abstimmung mit dem BMG am Dienstag zudem einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz im Zuge der COVID-19-Pandemie vorsieht. Die Ausnahmen betreffen insbesondere Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie das grundsätzliche Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Die Sonderregelungen sollen ab dem 10. April gelten und sind bis Ende Juni befristet.

Die Ausnahmen sollen helfen, „in der aktuellen Situation der COVID19-Epidemie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie der Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern sicherzustellen“, heißt es zur Begründung.

Die Linksfraktion kritisierte die vorgesehenen Abweichungen scharf. „Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre Gesundheit schon jetzt täglich für uns alle riskieren“, sagte die stellvertretende Fraktionschefin Susanne Ferschl am Mittwoch. Anstatt die Arbeitsbedingungen für die „Helden in den systemrelevanten Berufen“ durch mehr Personal oder den Schutz eines Tarifvertrags zu verbessern, würden die eh chon überlasteten Beschäftigten „wie Zitronen ausgequetscht“.

Schnellere Beschaffung von Schutzausrüstung als Ziel

Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf für die „Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ sieht Ausnahmen vom Medizinproduktegesetz und von entsprechenden EU-Richtlinien vor. Auf diese Weise soll „die Möglichkeit der Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung verbessert“ werden, heißt es in dem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Entwurf aus dem Hause Spahn.

Danach „gilt nicht als Einführer, wer Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung im Rahmen eines von der Bundesrepublik Deutschland beauftragten Beschaffungsvorgangs seit dem 27. März 2020 in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbringt“. In diesen Fällen gilt die Bundesrepublik als Einführer.

Was hochtechnokratisch klingt, heißt in der Konsequenz: Entsprechende Produkte wie Beatmungsgeräte oder Schutzmasken dürfen ausschließlich an den vom BMG bestimmten Personenkreis abgegeben werden und nicht in die normalen Vertriebskanäle gelangen. Bei den von den Landesregierungen beauftragten und mit dem BMG abgestimmten Beschaffungsvorgängen gilt laut Verordnungsentwurf das jeweilige Bundesland als „Einführer“ entsprechender Produkte.

Regieren per Verordnung dank epidemischer Lage

Das BMG stützt sich bei den geplanten Änderungen auf das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das der Bundestag Ende März verabschiedet hat. Das Gesetz beinhaltet auch Modifikationen am Infektionsschutzgesetz. So kann das BMG per Rechtsverordnung und ohne vorherige Zustimmung der Länder Maßnahmen treffen, um die Versorgung in der aktuellen Corona-Krise „sicherzustellen“.

Das aktuelle Ausbruchsgeschehen zeige, „dass zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs besondere Maßnahmen erforderlich sind, um eine flächendeckende länderübergreifende Versorgung zu ermöglichen“, heißt es dazu im Referentenentwurf. Dem Bund könnten durch die Änderungen Mehrausgaben entstehen, die derzeit nicht näher quantifizierbar seien, „da die weitere Entwicklung sowie die sich ergebenden Bedarfe nicht absehbar sind“. Zuletzt hatten zahlreiche Arztpraxen, aber auch Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen das Fehlen von Schutzausrüstung wie Masken und Kleidung beklagt.

Wirksam bis spätestens Ende März 2021

Inhalte der Notverordnung sollen spätestens bis 31. März 2021 gelten. Wegen der Dringlichkeit können Verbände bis spätestens morgen Stellung nehmen. Die Verordnung tritt anschließend am Tag der Verkündung in Kraft.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Multiresistente gramnegative Erreger

Die Resistenzlage bei Antibiotika ist kritisch

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Shionogi GmbH, Berlin
In Deutschland leben derzeit etwa 96.700 Menschen mit einer HIV-Infektion.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Unternehmen im Fokus

Wie können wir die HIV-Epidemie beenden?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried b. München
Am 28. Juli ist Welt-Hepatitis-Tag.

© Roche Diagnostics

Hepatitis-Screening: noch zu wenig bekannt

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH, Mannheim
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025