Bundestag
Stärkung der Organspende – Sogar Grüne loben den Minister
Klare Verantwortlichkeiten, bessere Refinanzierung: Der Bundestag bewertet ein eher technisches Gesetz, das die Voraussetzungen der Organspende verbessern soll, positiv. Doch die Grundsatzdebatte kommt erst noch.
Veröffentlicht:BERLIN. Bessere Kooperation und bessere Strukturen bei der Organspende – dieses Vorhaben trifft im Bundestag auf breite Zustimmung. Das wurde am Donnerstag bei der ersten Beratung des Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) deutlich.
Die Ärztin und grüne Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther schritt bei der Debatte „zum Äußersten“ und lobte: „Das ist ein gutes Gesetz“. Freilich fordert ihre Fraktion dennoch, den Entwurf an mehreren Punkten nachzujustieren.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bezeichnete die erstmals wieder gestiegenen Organspendezahlen als „gut, aber nicht gut genug“. Demnach wurden im Vorjahr 955 Spender registriert, 2017 waren es 797 gewesen.
Die Koalition will vor allem an vier Punkten ansetzen
- Transplantationsbeauftragte: Sie hätten es bisher „schwer, in Krankenhäusern die nötige Aufmerksamkeit zu finden“, so Spahn. Künftig soll es eine bundeseinheitliche Regelung zur Freistellung der Beauftragten von ihren sonstigen Aufgaben geben. Maßstab ist dabei die Zahl der Intensiv- oder Beatmungsbetten in der Klinik. Je zehn Betten sind 0,1 Stellen für den Beauftragten vorgesehen. Klargestellt werden auch ihre Rechte und Pflichten, sagte der CDU-Abgeordnete Lothar Riebsamen. So sollen die Beauftragten per Gesetz ein Zugangsrecht zu Intensivstationen bekommen.
- Refinanzierung der Mehrkosten: Das Gesetz soll den Missstand abstellen, dass Krankenhäuser, die einem Patienten Organe entnehmen, finanziell bislang schlechter wegkamen als solche Häuser, die potenzielle Spender erst gar nicht melden. Die Pauschalen, die Kliniken für die Vorbereitung einer Organentnahme bekämen, seien zu undifferenziert, sagte SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach. Das werde das Gesetz ändern.
- Konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst: Er soll auch für kleine Kliniken sicherstellen, dass ein Neurologe zeitnah zur Verfügung steht. Der Linken-Abgeordnete Harald Weinberg verwies darauf, dass von 1300 Entnahmekrankenhäusern mehr als 1000 nicht über eine Neurochirurgie verfügen. Der Neurologe soll Kollegen bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Seite stehen. Die Grünen-Politikerin Kappert-Gonther forderte, dass auch die PKV anders als bisher vorgesehen für die Finanzierung dieses Dienstes herangezogen wird.
- Betreuung von Angehörigen: Organempfänger sollen die Möglichkeit erhalten, sich in Form anonymisierter Schreiben bei den Angehörigen des Spenders zu bedanken.
Nur wenige Abgeordnete verknüpften die Debatte mit der Kontroverse um eine Widerspruchslösung. Spahn und Lauterbach gehören zu den Befürwortern einer entsprechenden interfraktionellen Initiative. Dagegen hat sich eine Abgeordnetengruppe formiert, die an der erweiterten Zustimmungslösung festhalten will.
Nach einer sogenannten Orientierungsdebatte im vergangenen November werben beide Gruppen im Parlament um Unterstützer für ihre Position.
Die Linken-Politikerin Kathrin Vogler zeigte sich überzeugt, nach der Verbesserung der Prozesse in den Entnahmekliniken und einer besseren Finanzierung der Organspende müsse die „ethisch sensible und moralisch heikle Frage der Widerspruchslösung nicht weiter verfolgt werden“. Spahn solle den Gesetzgebungsprozess nicht mit dieser Streitfrage belasten, forderte sie.
Organspendegesetz
» Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) soll Mitte März im Bundestag abschließend beraten und verabschiedet werden.
» Der Bundesrat hat im Dezember keine Einwände gegen die Vorlage erhoben. Das Inkrafttreten ist schon für den 1. April geplant.