Flüchtlinge

Strahleneinsatz zur Altersbestimmung in der Kritik

Die Zahl der Menschen, die im Juli nach Deutschland geflohen sind, hat Rekordhöhen erreicht. Mehr als jeder zweite Flüchtling weltweit ist unter 18 Jahre. Manchmal ist es nötig, ihr Alter zu bestimmen. Wie Ärzte dabei vorgehen, finden nicht nur Menschenrechtler falsch.

Von Martina Merten Veröffentlicht:
Junger Flüchtling in einer Auffangeinrichtung. Minderjährige gelten als besonders schutzbedürftig.

Junger Flüchtling in einer Auffangeinrichtung. Minderjährige gelten als besonders schutzbedürftig.

© Roessler / dpa

BERLIN. Die Zahlen sind enorm: 79.000 Flüchtlinge strömten allein im Juli nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht von einer Verdopplung der Flüchtlingszahlen in 2015 gegenüber dem Vorjahr aus.

Die steigende Flüchtlingszahl birgt eine Reihe von Herausforderungen für die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung. 40 Prozent der Flüchtlinge haben traumatische Situationen erlebt und benötigen eine Therapie, sagt Dr. Ernst-Ludwig Iskenius, Mitglied im Aktionsnetz Heilberufe von Amnesty International.

Bei den Minderjährigen sind es 25 bis 30 Prozent, die körperliche und seelische Qualen durchleben mussten, berichtet Urs M. Fiechtner, Autor und Gründer des Ulmer Zentrums für Folteropfer. Viele waren monatelang auf der Flucht durch Krisengebiete, ergänzt Professor Klaus Mohnike von der Unikinderklinik Magdeburg.

Vergewaltigungen von Mädchen im Alter von zwölf Jahren sind dem Mitglied der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) zufolge keine Seltenheit.

Allerdings mangelt es in Deutschland an qualifizierten Fachkräften, die sich im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen auskennen, sagt Iskenius. Die 26 Zentren, die sich deutschlandweit allein um Folteropfer kümmern, platzen aus allen Nähten und sind unterfinanziert, heißt es aus der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).

Darüber hinaus fehlen Dolmetscher, die sich um die sprachliche Verständigung, zum Beispiel beim Gang zum Arzt, kümmern, erläutert Dr. Mechthild Wenk-Ansohn, Ärztin am Berliner Zentrum für Folteropfer.

Altersbestimmung von jungen Flüchtlingen umstritten

Ein Problem ist für viele Ärzte auch die fehlende Krankenversicherung. Diejenigen Patienten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigt sind, erhalten einmal im Quartal einen grünen Behandlungsschein. Erst nach 15 Monaten kommen bleibeberechtigte Patienten in den Besitz einer Versichertenkarte.

Der grüne Schein berechtigt zur Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Oft bleibt unklar, ob eine bestimmte Behandlung auch von der Krankenversicherung wirklich übernommen wird.

Die BAfF fordert eine vollwertige Krankenversicherungskarte für alle Geflüchteten bundesweit ab dem Tag ihrer Einreise. Zudem solle die Finanzierung von Dolmetscherleistungen und Fahrtkosten zum Arzt sichergestellt und im SGB V verankert werden, heißt es bei der BAfF.

Nicht zuletzt bleibt die medizinische und psychosoziale Versorgung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen schwierig. Grundsätzlich zählen minderjährige Flüchtlinge zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Personen.

Können junge Flüchtlinge ihr Alter bei der Ankunft aber nicht durch Dokumente genau nachweisen, muss das zuständige Jugendamt eine Alterseinschätzung vornehmen.

Es scheiden sich die Geister daran, ob die gängige ärztliche Praxis zur Altersdiagnostik ethisch korrekt und medizinisch ungefährlich ist. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und die IPPNW halten die derzeitige Praxis für falsch.

"Die Anwendung von ionisierenden Strahlen, zu der es in vielen Kliniken ohne medizinische Indikation kommt, birgt ein erhöhtes Krebsrisiko", kritisiert IPPNW-Mitglied und Kinder- und Jugendarzt Dr. Thomas Novotny.

Im Juni haben IPPNW und DAKJ eine "Berliner Erklärung über die Grundrechte und den Hilfsbedarf minderjähriger Flüchtlinge" herausgegeben, die sich auch an Ärzte richtet, die Alterseinschätzungen vornehmen.

Die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik hält die radiologische Befunderhebung dagegen für richtig und lehnt eine psychosoziale Alterseinschätzung ab.

Zum Hintergrund: Eigentlich genießen minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, im Vergleich zu Flüchtlingen über 18 Jahre Vorzüge: Da sie aufgrund ihres Alters zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen, darf der Staat sie nicht abschieben, sie werden in Jugendhilfeeinrichtungen und nicht in Gemeinschaftsunterkünften ohne Sozialbetreuung untergebracht, ihnen wird alle erforderliche ärztliche Hilfe gewährt und sie werden häufig auch psychologisch betreut.

"Viele haben Angst vor Volljährigkeit"

In der Praxis hängt dieser Zustand aber häufig am seidenen Faden - dann nämlich, wenn Jugendämter Flüchtlinge ohne Dokumente für volljährig erklären.

"Viele haben Angst vor der Volljährigkeit, weil sie das Damoklesschwert des Abschiebens über sich spüren", beschreibt es Dr. Urs M. Fiechtner, Gründer des Ulmer Zentrums für Folteropfer.

Nach Angaben von DAKJ-Mitglied Professor Klaus Mohnike von der Universitätskinderklinik in Magdeburg lässt eine Stichprobe im Juni 2013 in München vermuten, dass die Behörden pro Monat mehr als 200 Flüchtlinge für volljährig erklären.

Ist der Flüchtling nicht damit einverstanden, für volljährig erklärt zu werden, muss das Alter eingeschätzt werden. Das kann durch ein Interview, ein psychosoziales Clearing oder über ein medizinisches Altersgutachten erfolgen. Für Letzteres fallen diverse Röntgenuntersuchungen an.

In der Berliner Erklärung, die inzwischen zahlreiche Fachleute und Verbände unterzeichnet haben, lehnen IPPNW und DAKJ nicht nur die Anwendung von Strahlen ab. Sie fordern auch die bundesweite Einführung einer Jugendvorsorgeuntersuchung für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen und unterstützt dem DAKJ zufolge eine ganzheitliche Einschätzung der Reife.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Gefährliche Zwickmühle

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 11.08.201521:59 Uhr

"IPPNW-Mitglieder" sind eher eine Schande für den Ärztestand mit ihren falschen Angaben

übers Strahlenrikiken.
Ich fände das allerdingd toll, wenn die was gegen Atomwaffen unternehmen würden. Die brauchen wir wirklich nicht. Besonders nicht in Deutschland.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 11.08.201521:50 Uhr

@Dr. Michael Traub, was Sie hier über "Strahlenexposition" von sich geben, ist falsch.

Ihr "Physiklehrer" ....
Wahrscheinlich hat er auch den physikalisch unmöglichen sog. "CO2-Treibhauseffekt" erklärt.
Haben Sie in ihrem Leben denn schon wenigstens einen einzigen Strahlenschaden durch med. Diagnostik gesehen?
Oder davon gehört?
Unsichtbare Strahlung ist immer ein tolles Thema um irrationale Ängste zu erzeugen. Da setzt dann der Verstand regelmäßig aus.
Sie glauben ernsthaft in unserer strahlungshysterischen Zeit, Ärzte dürfen in Deutschland röntgen, ohne etwas von biologischer Wirkung von Strahlung zu verstehen, insbesondere von Dosisfragen???

Dr. Ernst Weiland 11.08.201514:25 Uhr

Es läuft vieles falsch in der Flüchtlingspolitik

Neben den zu Recht kritisierten Röntgenuntersuchungen an Gesunden (die allerdings auch bei der TBC- und Brustkrebsvorsorge durchgeführt werden, bei denen ja (gottseidank) auch ein erheblicher Teil gesund ist, ist eine weitere falsche Entwicklung in einem Nebensatz versteckt:"Die BAfF fordert eine vollwertige Krankenversicherungskarte für alle Geflüchteten bundesweit ab dem Tag ihrer Einreise."

Das heißt, die Kosten der Krankenversorgung werden der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten auferlegt. In diesem Zusammenhang darf man sich die Neuregelung des KV-Beitrags auf der Zunge zergehen lassen: die Aufsplittung in einen staatlichen Pflichtteil und einen Teil, den die KVen nach Kassenlage als Zusatzbeitrag erheben dürfen. Es ist nicht schwer abzusehen, wer am Ende die Flüchtlingskrankenkosten alleine tragen muss: die Solidargemeinschaft der Pflichtversicherten! Und Beamte und Selbständige sind fein raus, obwohl die Kosten für Flüchtlinge eine allgemeinsaatliche Aufgabe sind und nicht die einer Versichertengemeinschaft!

Dr. Michael Traub 11.08.201509:03 Uhr

Ärzte als Handlanger

Unvergeßlich, wie mein Physiklehrer im Gymnasium über die Ahnungslosigkeit von Medizinern
bzgl. Strahlenbelastung schimpfte - er hatte am Vortag seinen 11jährigen Sohn notfallmäßig in
eine Klinik bringen müssen. Diese Erfahrung wiederholte sich für mich später, als ich für klinische
Kollegen einen Vortrag über Strahlenbelastung bei diagnostischen Verfahren hielt: sie waren sehr
dankbar, hatten sie doch nie Genaueres darüber gehört. Röntgenologische Altersbestimmungen bei bekanntermaßen strahlensensibleren Heranwachsenden ohne medizinische Indikation verbieten
sich nicht nur wegen ihrer Ungenauigkeit, sie machen Ärzte zu Handlangern der Politik! Gerade
uns Deutsche sollte dieses Thema zur Zurückhaltung gemahnen.
strahl

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