Gesetzesvorstoß von Union und SPD

Strikteres Tabak-Werbeverbot soll kommen

Die Koalition hat einen Gesetzentwurf für ein strengeres Werbeverbot für Tabakerzeugnisse vorgelegt. Das Verbot soll auch für E-Zigaretten gelten.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Ist bald Schluss mit bunter Werbung für die Qualmerei?

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© Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) pocht seit Jahren darauf, die Tabakindustrie stemmt sich vehement dagegen: Jetzt wollen Union und SPD ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse auf den Weg bringen. Da es sich um eine Gesetzesinitiative der Fraktionen handelt, geht das Vorhaben direkt zur ersten Lesung in den Bundestag. Die ist für Freitag geplant.

Konkret sieht der Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse auf Außenflächen wie Plakatwänden oder öffentlichen Haltestellen vor. Dabei wollen Union und SPD nicht nur das Bewerben gewöhnlicher Glimmstängel, sondern auch das von Tabakerhitzern und E-Zigaretten untersagen.

Übergangsfrist ab Januar 2022

Das Verbot soll nach Ablauf einer Übergangsfrist ab Januar 2022 greifen, für Tabakerhitzer erst ab Januar 2023 und für elektronische Zigaretten ab Januar 2024. Kinowerbung soll nur noch bei Filmen erlaubt sein, die für Erwachsene freigeben sind. Untersagt werden soll zudem das Verteilen von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften – etwa auf Musikfestivals. Auch sieht der Entwurf ein Verbot von Tabakprodukten als Gewinn bei Preisausschreiben vor.

Die Verbote und Einschränkungen stellten in Kombination mit bereits geltenden Werbeverboten ein „wirksames Mittel“ dar, um die Raucherquote weiter abzusenken, schreiben Union und SPD in ihrer Gesetzesbegründung.

Verboten ist die Tabakwerbung in Deutschland bereits in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften. Die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse sei „allgemein präsent“ und Kinowerbung für entsprechende Produkte finde in einem „positiv besetzten Kontext von Unterhaltung“ statt, heißt es im Entwurf. Die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen wiederum könne einen „Anreiz zum Einstieg in den oder zur Fortsetzung des Konsums insbesondere für preisbewusste Konsumenten wie junge Erwachsene setzen“.

23 Prozent der Deutschen rauchen

Laut Epidemiologischem Suchtsurvey 2018 rauchen etwa 23 Prozent aller Bundesbürger. Das entspricht rund zwölf Millionen Menschen. Die Raucherquote liegt bei Männern bei 26 und bei Frauen bei 20 Prozent. Die geplanten Eingriffe in Freiheitsrechte von Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft seien aus Gründen des Gesundheits- und des Jugendschutzes als gerechtfertigt anzusehen, betonen Union und SPD. Allein 90 Prozent aller Lungenkrebserkrankungen von Männern und 60 Prozent von Frauen gingen auf das Rauchen zurück.
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Hinzu komme die starke Suchtwirkung des Nikotins in Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten. „Diese besondere Gefährlichkeit unterscheidet Tabak- und nikotinhaltige Produkte von allen anderen Lebensmitteln und rechtfertigt damit eine besondere Behandlung“, heißt es im Entwurf.

Zweiter Anlauf der Koalition

Der Gesetzentwurf ist der zweite Anlauf der Koalition für ein strengeres Werbeverbot von Tabakprodukten. Ein erster Anlauf war in der vergangenen Wahlperiode am Widerstand der Union gescheitert. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sprach von „einem wichtigen Schritt für mehr Gesundheitsschutz, dass wir jetzt endlich ein umfassendes Verbot der Tabakaußenwerbung bekommen“.

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Auch BÄK-Chef Dr. Klaus Reinhardt hatte sich zuletzt für ein Verbot großflächiger Werbung für Zigaretten ausgesprochen. Dagegen hatte die Tabakbranche vor einem unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff in die Freiheit zu werben gewarnt.

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