Sterbehilfe

Weiterhin keine tödliche Arznei vom Staat

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bleibt dabei: Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte darf den Erwerb von Natrium-Pentobarbital nicht genehmigen.

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Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht aktuell keinen Anlass, seine Weisung zurückzunehmen, nach der das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital abzulehnen hat.

Zwar räumte er am Mittwoch im Bundestag ein, dass das Bundesverwaltungsgericht 2017 eine Einzelfallentscheidung getroffen habe, deren „Geschäftsgrundlage“ mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe entfallen ist.

Die Logik des Urteils sei gewesen: Weil Sterbehilfe geschäftsmäßig und organisierte verboten ist, „muss zumindest der Staat Abhilfe schaffen“. Es stelle sich aber die Frage, ob „das Bundesverwaltungsgericht bei einer weiteren Einzelfallprüfung noch immer zu dem gleichen Ergebnis kommen würde“, so Spahn. „Wir werten das Urteil aktuell noch aus“, sagte Spahn auf Nachfrage mehrerer Abgeordneter.

Seit dem Urteil im März 2017 sind rund 130 Anträge beim BfArM eingegangen, die bislang alle abgelehnt worden sind. Die Leipziger Richter hatten damals geurteilt, dass Schwerkranke „in extremen Ausnahmefällen“ die Erlaubnis zum Kauf tödlicher Arzneimittel bekommen müssten. Spahn indes verwies im Bundestag darauf, das Bundesverfassungsgericht habe nun klargestellt, dass es „keinen Anspruch gegenüber Dritten“ gebe, Beihilfe zur Selbsttötung zu erhalten. Man prüfe noch, was daraus für behördliches Handeln folge. (fst)

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