Positionspapier von DGAI und BDA

Wie Intensivstationen vor COVID-19-Überlastung geschützt werden können

Anästhesisten und Intensivmediziner legen ein Konzept vor, wie COVID-Patienten gut intensivmedizinisch betreut werden können, ohne die Versorgung anderer Patienten zu gefährden.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Immer mehr COVID-19-Patienten müssen intensivmedizinisch betreut werden.

Immer mehr COVID-19-Patienten müssen intensivmedizinisch betreut werden. Anästhesisten und Intensivmediziner haben ein Konzept erarbeitet, wie einer Überlastung der Stationen vorgebeugt werden kann.

© Vadim / stock.adobe.com

Nürnberg. Anästhesisten und Intensivmediziner haben ein Konzept vorgelegt, wie COVID-19-Intensivpatienten regional und überregional verteilt werden können. So soll möglichen Kapazitätsengpässen rechtzeitig vorgebeugt werden.

Die sich aktuell verschärfende Situation mache eine neue Verteilungsstrategie für Intensivkapazitäten erforderlich, schreiben die Autoren des Positionspapiers, das vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vorgelegt wurde. In der Vergangenheit seien Engpässe in der Regel nur räumlich begrenzt und zeitlich befristet aufgetreten, sodass die Suche nach freien Intensivbetten ohne etablierte Struktur lokal habe geregelt werden können.

Strukturierter Prozess ist nötig

Die Coronapandemie werde die Kliniken vermutlich vor ganz neue Herausforderungen bei der Verteilung von Intensiv- und IMC-Kapazitäten stellen. Dafür werde ein strukturierter Prozess benötigt.

Ziel des vorgelegten Konzepts ist es, für alle Intensivpatienten, unabhängig von ihrer Erkrankung, die gleiche Versorgungsqualität sicherstellen zu können. Zugleich müssten alle Krankenhäuser so weiterarbeiten können, dass auch die Nicht-COVID-Patienten weiter gut versorgt werden können.

Ein Herunterfahren der Kapazitäten, um sich auf die Versorgung der SARS-CoV-2-Patienten zu konzentrieren, wie im Frühjahr geschehen, sei in diesem Ausmaß nicht noch einmal vertretbar, schreiben die Autoren. Sie gehen davon aus, dass bereits bei einer Belegung von 20 Prozent der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten, die Behandlung anderer Patienten eingeschränkt werden müsste. Das gelte vor allem für Kliniken der Maximalversorgung.

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Da die Voraussetzungen vor allem mit Blick auf benötigte Intensivkapazitäten sehr unterschiedlich seien, halten die Autoren Absolutwerte über verfügbare Intensivbetten für wenig aussagekräftig. Eine Zuteilung von COVID-19-Patienten nach festen Quoten scheide daher aus.

Einheitliche Matrix zur Beschreibung der Auslastung

Notwendig sei ein transparentes Verteilungssystem, von dem alle in gleichem Maße profitierten. Dafür werde eine einheitliche Matrix benötigt, um die Belastung der Intensivkapazitäten mit COVID-19-Patienten zu beschreiben.

Die einfachste Matrix sei die COVID-spezifische Auslastung. Diese gebe die Quote an Intensiv- und/oder IMC-COVID-Fällen an allen aktuell betriebenen Intensiv/IMC-Betten wider. Wichtig sei, täglich die ITS-Belegung sowie die tatsächlich verfügbaren Bettenkapazitäten zu prüfen. Betten, für die zum Beispiel kein Pflegepersonal oder keine Ärzte zur Verfügung stünden, würden so in die Berechnung nicht eingehen.

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Weitere Intensivbetten, die nur zur Verfügung stünden, wenn der Betrieb anderer Bereiche einer Klinik reduziert werden müsste, sollten gesondert als Reserve erfasst werden.

Die Anästhesisten und Intensivmediziner schlagen eine Einteilung in vier Stufen vor, mit der sich rechtzeitigeine Überlastungssituation erkennen lasse:

  • Stufe 1: weniger als 10 Prozent der Gesamtintensivkapazität von COVID-19 Patienten belegt.
  • Stufe 2: 10-24 Prozent der Gesamtintensivkapazitäten von COVID-19-Patienten belegt.
  • Stufe 3: 25 bis 49 Prozent der Gesamtintensivkapazitäten von COVID-19-Patienten belegt
  • Stufe 4: über 50 Prozent der Gesamtintensivkapazitäten von COVID-19-Patienten belegt.

Jedes Krankenhaus sollte einen eigenen mehrstufigen Pandemie-Eskalationsplan vorhalten, der mit Blick auf die eigenen Kapazitäten und Ressourcen zeige, wie viel Kapazitäten für COVID-19-Patienten in Relation zur erhaltenen Restkapazität geschaffen werden könnten.

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„Entscheidend ist, dass die einzelnen Pläne und Kapazitätsbewertungen an der Realität inklusive aller Einflussfaktoren wie Personalnotstand und Materialstand berechnet werden“, heißt es in dem Positionspapier.

  • Um die Patienten bei Engpässen gut zu verteilen, empfehlen die Autoren, lokale, regionale und überregionale Cluster zu bilden. Die Steuerung und Umverteilung der Patienten sollte in zwei Stufen geschehen.
  • Stufe 1: Umverteilung lokal und regional innerhalb der kleinen Cluster.
  • Stufe 2: Regionale Umverteilung.
  • Ziel sei es, innerhalb der Cluster durch Kommunikation und Koordination die Kapazitäten der Kliniken auf der bestmöglichen Versorgungsstufe zu erhalten und Ungleichgewichte zu vermeiden. Eine Restintensivkapazität von 75 Prozent für die Versorgung von Patienten mit anderen Diagnosen sollte möglichst nicht unterschritten werden, schlagen die Autoren vor.

Cluster mit vergleichbarer Bettenzahl je Einwohner

Für jedes Cluster würden Koordinatoren und Datenbanken benötigt, die mit Hilfe der Eskalationspläne und Kapazitätsdaten die Steuerung der COVID-19-Patienten vornehmen. Wichtig sei auch, dass alle Cluster ungefähr die gleiche Zahl von Krankenhausbetten bezogen auf die Einwohnerzahl hätten.

Um ein problemloses Funktionieren eines Träger-übergreifenden Netzwerkes sicherzustellen, seien monetäre und nicht-monetäre Anreize notwendig, so die Verfasser des Positionspapiers. „Diese müssen es aus ökonomischer Sicht erlauben, an COVID-19 erkrankte Patienten aus anderen Kliniken kurzfristig zu übernehmen und damit gleichzeitig auf die Behandlung von Elektivpatienten zu verzichten“, heißt es.

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