INZ ersetzen Bereitschaftsdienst

Wie die künftige Notfallversorgung das System umkrempelt

Mit der Einführung von Integrierten Notfallzentren soll auch der Sicherstellungsauftrag der KVen für die ambulante Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten aufgehoben werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Alles unter dem Klinikdach – Sieht so die zukünftige Notfallversorgung aus?

Alles unter dem Klinikdach – Sieht so die zukünftige Notfallversorgung aus?

© Sebastian Kahnert / dpa

BERLIN. Die geplante Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern anstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zieht tiefgreifende organisatorische Änderungen nach sich.

Ausweislich eines frühen Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, soll in diesem Zusammenhang der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten aufgehoben werden.

„Korrespondierend zur Einführung der Integrierten Notfallzentren (…), in denen künftig die ambulante Notfallversorgung sichergestellt werden soll, wird der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen für die ambulante Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten gestrichen und geht auf die Länder über“, heißt es in dem Diskussionsentwurf, der noch nicht mit der Leitung des Gesundheitsministeriums abgestimmt ist.

Die Länder wiederum sollen als Inhaber der Planungshoheit eine flächendeckende Notfallversorgung sicherstellen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber sicherstellen, dass im Falle von „Interessensgegensätzen“ zwischen einer KV und einem Krankenhaus das Land par ordre de mufti eine Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines INZ vorgeben kann.

Vorbild: Rettungsdienst

Diese Konstruktion ist angelehnt an die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst, für die auch kein Sicherstellungsauftrag der KV besteht, die Länder aber gleichwohl die Möglichkeit haben, auch diese Aufgabe den KVen zu übertragen.

Diese Regelung werde nun auf die sprechstundenfreie Zeit erstreckt, heißt es im Entwurf. Auf diesem Umweg, den die Autoren des Entwurfs offenbar für geboten halten, könnte der Sicherstellungsauftrag auch für die sprechstundenfreie Zeit zumindest für einzelne Leistungen wieder zu den KVen zurückkehren.

Das könnten zum Beispiel die Hausbesuche außerhalb von Sprechstundenzeiten sein, die künftig ebenfalls von den Integrierten Notfallzentren erbracht werden sollen. Bereits bestehende regionale Strukturen sollen damit aber „keinesfalls zerstört“ werden. Aber auch sonst sollen die Integrierten Notfallzentren den Regelungen über die vertragsärztliche Versorgung unterworfen sein.

Das bedeutet, „dass die INZ hinsichtlich der von ihnen zu erbringenden Maßnahmen der ambulanten medizinischen Notfallversorgung den Vertragsärztinnen und -ärzten gleichgestellt werden“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Grundsätzlich sollen die INZ von KVen und dem jeweiligen Krankenhaus gemeinsam „als räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Einrichtungen mit eigenständiger, fachlich unabhängiger Leitung“ betrieben werden.

Kritik von Ärzten

Erste Reaktionen aus Ärzteverbänden sehen im Aufweichen eines Teils des Sicherstellungsauftrags einen Verlust. Die Vertragsärzte verlören den Einfluss darauf, an welchen Standorten es ein INZ geben sollte. Ein Konzept der gestuften Notfallversorgung hat der GBA bereits im April 2018 vorgelegt. Demnach seien 628 Krankenhäuser nicht geeignet, an der Notfallversorgung teilzunehmen. Insgesamt sind derzeit rund 1450 Kliniken an der Notfallversorgung beteiligt.

Nach einem Konzept des RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) im Auftrag der KBV erstellt, wären 736 Standorte bundesweit ausreichend. 650 Bereitschaftsdienstpraxen in oder an Krankenhäusern gibt es bereits.

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