Deutschland nimmt international einen Spitzenplatz bei der Versorgung mit Innovationen ein. Unklar bleibt allerdings, welchen Einfluss Nutzenbewertungen auf ärztliche Therapieentscheidungen haben.
Mit der Implementation des AMNOG-Verfahrens hat sich in den letzten zehn Jahren die Transparenz über die Daten- und Studienlage bei Arzneimitteln deutlich verbessert – so das Resümee des IQWiG.
Das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene AMNOG hat die letzte Lücke der Preisregulierung auf dem deutschen Arzneimittelmarkt geschlossen. Der AMNOG-Prozess wurde seither siebenmal novelliert.
Wie beeinflusst die Nutzenbewertung die Preise? Es kommt nicht allein auf das Ausmaß des Zusatznutzens an, auch der erwartete Umsatz spielt eine Rolle.
Drei Punkte stehen in der Arzneimittelpolitik des Bundesgesundheitsministeriums auf der Agenda: Die Debatte um Preise und Kosten, die Schärfung der Anforderungen für den Orphan-Drug-Status und die europäische Harmonisierung der Nutzenbewertung.
Mit dem AMNOG wurde vor zehn Jahren die letzte Lücke in der Preisregulierung von Arzneimitteln geschlossen. Eine Bilanz zeigt: Sechs von zehn Nutzenbewertungsverfahren ergeben einen Zusatznutzen.
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Die vor zehn Jahren beschlossene frühe Nutzenbewertung hat kumulativ Einsparungen von 9,5 Milliarden Euro gebracht. Sie sichert zugleich für Patienten den frühen Zugang zu Innovationen.
Seit zehn Jahren gibt es eine Nutzenbewertung für Arzneien. Im „ÄrzteTag“ zieht GBA-Chef Hecken Bilanz. Er spricht über die neuen Herausforderungen, die Grenzen der EbM und wie er Ärzten Ängste nehmen will.
Die Implementation des elektronischen Arzt-Informationssystems, die Debatte über Hochpreis-Medikamente sowie die europäische Harmonisierung von HTA-Prozessen gehören zu den Herausforderungen im AMNOG.
Über das Arzt-Informationssystem (AIS) zu den Ergebnissen der frühen Nutzenbewertung und hochpreisige Innovationen sprach die „Ärzte Zeitung“ mit dem Gesundheitsökonomen Professor Wolfgang Greiner.
Herausforderungen für die künftige Nutzenbewertung
Der Umgang mit dem Evidenzniveau etwa bei Orphan Drugs, die anwendungsbegleitende Datenerhebung und die frühe Etablierung von Registern gehören zum künftigen Aufgabenportfolio des GBA beim AMNOG.
Der Gesundheitspolitiker plädiert für weiter rückwirkende Erstattungsbeträge, verpflichtende Re-Evaluation von Wirkstoffen sowie mehr Risk-Sharing-Verträge.
Zu den großen Herausforderungen im AMNOG gehört der Umgang mit sehr teuren und innovativen Einmaltherapien. Eine Antwort darauf könnten erfolgsabhängig adjustierbare Erstattungsbeträge sein.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen mahnt gesetzgeberische Klarstellung bei der Verordnung von Arzneimitteln in Subpopulationen an, für die kein Zusatznutzen anerkannt ist.